TÜV-Plakette für Karnevalswagen - jetzt auch für Fahrgestelle

Lokalzeit aus Duisburg 23.01.2025 03:00 Min. Verfügbar bis 23.01.2027 WDR Von Frank Wolters

TÜV-Plakette für Karnevalswagen - jetzt auch für Fahrgestelle

Stand: 24.01.2025, 16:12 Uhr

Es war immer ganz einfach: TÜV-Plakette auf den bunten Karnevalswagen drauf und los gings. Jahrelang hat eine einfache Abnahme gereicht. Jetzt nicht mehr. Der Grund: Es gab tödliche Unfälle mit solchen Wagen - in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Von Frank Wolters

Nach mehreren schweren Unfällen stellte das NRW-Verkehrsministerium klar: Nicht nur die bunten Aufbauten, auch die Fahrgestelle der Wagen müssen verkehrssicher sein. Das steht so in einer Verordnung aus dem Jahr 1989. Die wurde nur nie angewendet.

Zusätzliche Prüfung für Karnevalswagen

Der Blick unter den Wagen muss jetzt professionell sein. Von eigens für solche Prüfungen ausgebildeten Fachleuten, etwa vom TÜV oder der Dekra. Folge für die 1900 Karnevalsvereine im Land: Sie müssen ihre Wagen jetzt noch einmal vorführen.

Viele Karnevals-Anhänger mehrmals umgebaut

Blick unter einen Karnevalswagen-Anhänger

Eine TÜV-Plakette für Anhänger kostet 200 Euro

Viele der Anhänger sind Jahrzehnte alt - vom Bauern ausgemustert und dann mehrmals umgebaut. Papiere gibt es oft keine, Fahrgestellnummern erst recht nicht. Dafür jetzt zu sorgen, kostet Zeit und Geld - allein die Prüfung um die 200 Euro.

Nun wird die Zeit knapp für die Vereine. Es gibt nicht überall genug Plätze für die Prüfung, zum Beispiel eine LKW-Werkstatt. Und weil nun praktisch alle auf einmal kommen, werden die Termine knapp, denn die speziell ausgebildeten Prüfer können nicht überall gleichzeitig sein.

Unverständnis bei den Karnevalisten

Karnevalswagen von Fidelio e.V. 1954 mit rot-weissen Vorhängen

Auch dieser Karnevalswagen wurde vom TÜV geprüft - alles in Ordnung

Und das alles für zwei kurze Fahrten im Jahr. Verkehrssicherheit vom Abstellort zum Zugweg und zurück. Die Karnevalswagen waren ja sowieso geprüft, ein sicheres Fahrgestell gehörte immer dazu – warum dann jetzt sofort alles nochmal geprüft werden muss, verstehen viele Karnevalisten nicht. Nachdem die Verordnung 35 Jahre lang auf Eis lag, hätte man die Prüfungen doch auch nach und nach machen können.

Prüfungen auch nach Rosenmontag

Die Prüfungen werden auch nach Karneval weiter gehen. Denn die Verordnung gilt für alle so genannten Brauchtumswagen. Also auch für solche, die im Schützen-, Blumen- oder Spargelumzug mitfahren.

Unsere Quellen:

  • TÜV, Dekra
  • Karnevalsverein Neukirchen-VLÜ-KA-GE Rot-Weiss 1952
  • Karnevalsverein Essen Fidelio Kettwig-Mintard
  • Landesverband rechter Niederrhein im Bund deutscher Karneval