Zu sehen ist ein Hahn.

Solinger Tradition "Hahneköppen" jetzt verboten

Stand: 02.08.2024, 19:08 Uhr

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat das sogenannte Hahneköppen verboten. Diese Tradition ist vor allem im Bergischen Land sehr beliebt.

Das Hahneköppen war zum Beispiel in Solingen unter Auflagen erlaubt, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Bei dem Brauch geht es darum, mit verbundenen Augen einem kopfüber in einem Korb aufgehängten toten Hahn den Kopf abzuschlagen.

In Solingen galt die Auflage, dass das in der Regel alte Tier zuvor von einem Experten tierschutzkonform geschlachtet wird. Darüber hinaus musste der Kadaver nach dem Hahneköppen verwendet werden - beispielsweise zum Verfüttern.

Das Landesamt hat dieses Brauchtum nun untersagt. Tiere dürfen demnach nicht getötet werden, um die Kadaver anschließend bei Brauchtumsveranstaltungen zu verwenden. Somit ist die bisherige Rechtsanwendung der Stadt Solingen außer Kraft gesetzt.

Kritik von der Stadt

Die Stadt Solingen kritisiert diese Entscheidung. Der zuständige städtische Beigeordnete Jan Welzel bezeichnete die Entscheidung als "wenig bürgerfreundlich".

Die bisherige Praxis in Solingen habe ganz pragmatisch ermöglicht, jahrhundertelanges Brauchtum in Übereinstimmung mit dem Tierschutz zu erhalten. Es sei schade, dass das Land diesem Pragmatismus nicht folgen wollte.

Die Stadt Solingen sei rechtlich gebunden und müsse das Verbot umsetzen. Den betroffenen stehe aber der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen, so Welzel.

Streit um Hahneköppen dürfte weitergehen

Der Streit um das Hahneköppen ist mit dem Verbot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wohl noch nicht beendet. Erst Mitte Juni hatte das Justizministerium des Landes die Ansicht der Wuppertaler Staatsanwaltschaft bestätigt.

Die hatte nach einer Anzeige der Tierschutzorganisation PETA die Ermittlungen eingestellt. Die Behörde argumentierte ähnlich wie die Stadt Solingen:  Das Hahneköppen sei tierschutzkonform, wenn das tote Tier schließlich verzehrt würde.

Verbot schon länger ein Thema

Schon im Juni hatte sich das Land NRW für ein Verbot des durchgeführten Köpfens von Tierleichen ausgesprochen. Damals hieß es, dass man schon im März gegenüber den Veterinärämtern klargestellt habe, dass die Tötung von Tieren zur Verwendung des Kadavers im Zuge von Brauchtumsveranstaltungen - etwa dem Hahneköppen oder Gänsereiten - nicht vom Tierschutzgesetz gedeckt sei.

Geplante Tötungen von Tieren sollten daher untersagt und stattdessen alternativ Tierattrappen genutzt werden.

Bei vielen Veranstaltungen, darunter auch der Kirmes in Haan, werden mittlerweile bereits Hühnerattrappen statt echten Tieren benutzt. Das gilt auch für das Gänsereiten. So setzten beispielsweise Karnevalisten in Bochum bei der Tradition, einer über einer Reitbahn aufgehängten Gans von galoppierenden Reitern den Kopf abzureißen, auf eine Holzattrappe.

Solinger Tradition "Hahneköppen" jetzt verboten

00:52 Min. Verfügbar bis 02.08.2026


Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagenturen dpa und epd

Über dieses Thema berichtet der WDR am 02.08.2024 auch im Fernsehen in der Lokalzeit Bergisches Land.