Fall Emily: Lehrerinnen wollen Verurteilung in der Revision anfechten

Lokalzeit aus Düsseldorf 20.02.2024 00:32 Min. Verfügbar bis 20.02.2026 WDR

Fall Emily: Lehrerinnen wollen Verurteilung in der Revision anfechten

Stand: 20.02.2024, 12:21 Uhr

Nach dem Urteil im Prozess um den Tod der Schülerin Emily bei einer Klassenfahrt wollen die beiden verurteilten Lehrerinnen das Urteil anfechten. Beide hätten Revision eingelegt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach.

Die Lehrerinnen waren am vergangenen Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 23.400 und 7.200 Euro verurteilt worden. Aus Sicht des Landgerichts hatten sie vor über vier Jahren gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie im Vorfeld einer Klassenfahrt nach London die Vorerkrankungen der Schülerinnen und Schüler nicht schriftlich abgefragt hatten.

Notarzt erst kurz vor der Abreise gerufen

Mit dem Wissen, so hieß es in der Anklage, hätten die Lehrerinnen bei dem 13-jährigen Mädchen die Symptome einer akuten Überzuckerung erkannt und eher reagiert. Einen Notarzt hatten die Pädagoginnen erst kurz vor der Abreise gerufen. Dass sie vor der Klassenfahrt nach London gesundheitliche Probleme der mitfahrenden Schülerinnen und Schüler nicht schriftlich abgefragt hatten, hatten die beiden Lehrerinnen im Laufe des Prozesses zugegeben.

Das Gericht hatte in der vergangenen Woche die 60-jährige Lehrerin zu 180 Tagessätzen zu je 130 Euro und die 34-Jährige zu 180 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten 20 Tagessätze als vollstreckt. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Vor dem Prozess hatte es ein jahrelanges juristisches Tauziehen gegeben, ob der Fall überhaupt vor Gericht kommen soll.

Unsere Quellen:

  • dpa