Im Prozess um den Tod der zuckerkranken Emily auf einer Londonfahrt wollten sich die beiden angeklagten Lehrerinnen vorerst nicht zu der Anklage äußern. Das erklärten die Verteidiger der beiden Frauen heute nach Verlesung der Anklage vor dem Landgericht Mönchengladbach.
"Wir werden uns eher gegen Ende des Prozesses zur Sache äußern", kündigten sie an. Den beiden 34- und 60-jährigen Pädagoginnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Schülerin war Diabetikerin
Die Frauen sollen ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, weil sie sich vor der Klassenfahrt nicht über die Diabetis-Erkrankung der 13-Jährigen informiert hätten.
Mit dem Wissen, so die Anklage weiter, hätten sie bei dem Mädchen die Symptome einer akuten Überzuckerung (Ketonazidose) erkannt, eher reagiert und nicht erst kurz vor der Abreise einen Notarzt gerufen.
Lehrerinnen äußern Bedauern
In kurzen persönlichen Erklärungen äußerten die beiden Angeklagten ihr Bedauern über den Tod des Mädchens. Die beiden Lehrerinnen hatten vor dem Prozess angegeben, sie hätten nichts von der Diabetes gewusst.
Laut der Anklage hatten sowohl Emily als auch ihre Familie die Lehrerinnen vor der Klassenfahrt nicht über den Diabetes informiert. Zudem soll Emily auch selbst zur Verschlechterung ihres Zustands beigetragen und auf der Fahrt nicht auf ihre Blutzuckerwerte geachtet und nicht genug Insulin gepritzt haben.
Vater als erster Zeuge
Er habe sich keine Gedanken um die Klassenfahrt gemacht und auch mit Emilys Mutter nicht darüber geredet, sagte der Stiefvater von Emily, der heute als erster Zeuge geladen war. Auch dass die Tochter an Diabetes-Mellitus Typ 1 erkrankt sei, "war kein Thema. Das war der Schule ja bekannt. Das steht ja in der Schulakte", sagt der 48-jährige Berufskraftfahrer.
Mehr als 20 Zeugen geladen
Die Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hat für den Prozess über 20 Zeugen geladen. Für den Prozess sind bis Anfang Mai 14 Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung müssen die beiden Lehrerinnen mit Geld- und im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.
Unsere Quellen:
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Landgericht Mönchengladbach
- Verteidiger Lutz Adam
- Nebenkläger-Anwalt Wolfgang Steffen