Lange Haftstrafe für Siegaue-Vergewaltiger

Aktuelle Stunde 19.10.2017 01:45 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR

Mehr als elf Jahre Haft für Siegaue-Vergewaltiger

Stand: 19.10.2017, 15:11 Uhr

  • Urteil wegen besonders schwerer Vergewaltigung.
  • Angeklagter hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten.
  • Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.

Von Jochen Hilgers

Das Landgericht Bonn hat am Donnerstagmittag (19.10.2017) das erwartet harte Urteil gegen den Angeklagten aus Ghana verhängt. Elf Jahre und sechs Monate Haft liegen unter den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten in ihren Plädoyers 13 Jahre gefordert.

Täter blieb heute ruhig

Bei der Urteilsverkündung blieb der Angeklagte trotz des vergleichsweise harten Urteils erstaunlich ruhig. Bei vergangenen Prozesstagen  hatte er immer wieder durch Pöbeleien für Tumulte gesorgt und seine  Opfer verhöhnt. Der Richter rekapitulierte die Ereignisse der Nacht in seiner Urteilsbegründung. "Es war eine Horrornacht", sagte er. Die Opfer hätten Todesangst ausgestanden. Ins Strafmaß floss nicht nur die besonders schwere Vergewaltigung mit ein, auch die vom Gericht festgestellte Tatsache, dass der 31-jährige Angeklagte seinen Opfern Geld und eine Lautsprecherbox geraubt hatte.

Großes Medieninteresse

Dem Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess folgten Dutzende Journalisten aus ganz Deutschland. Die brutale Vergewaltigung der 23-jährigen Studentin aus Freiburg, die in der Bonner Siegaue mit ihrem Freund gecampt hatte, war von Beginn an auf bundesweites Interesse gestoßen.

Die Studentin hatte die Vergewaltigung ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen und auch ihren Freund angehalten, nicht einzugreifen. Nach eigenen Angaben hatte sie nur ihr eigenes Überleben und das ihres Freundes im Sinn.

Die Anwältin Nadine Krahé vertrat im Prozess die Interessen des Freundes der Studentin als Nebenklägerin. Kein Urteil, kein Geld der Welt könne die Tat wiedergutmachen, sagte sie den vielen anwesenden Journalisten.

Täter uneinsichtig

Der Ghanaer kann nun theoretisch nach Verbüßung der Hälfte der Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben werden. Er hatte sich laut seines Anwalts Martin Mörsdorf im Prozess völlig uneinsichtig gezeigt, obwohl DNA-Spuren ihn eindeutig als Täter identifizierten. So sei eine Verteidigung extrem schwierig, so Mörsdorf. Der Angeklagte sei absolut beratungsresistent gewesen.

Sollte der Ghanaer in sein Heimatland ausgeliefert werden, droht ihm dort ein weiterer Prozess. In Ghana hat der Erbe einer Kakaoplantage nach eigenen Angaben seinen Schwager im Streit erschlagen und war deshalb nach Deutschland geflüchtet.

 

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