Digitaler Nachlass
02:31 Min.. Verfügbar bis 11.07.2025.
Digitaler Nachlass: Wer sich kümmert, vermeidet Kosten
Stand: 11.07.2023, 13:23 Uhr
Was passiert mit unseren Online-Konten oder in Clouds gespeicherten Daten, wenn wir verstorben sind oder sie durch Krankheit nicht mehr verwalten können? Die Verbraucherzentrale Euskirchen rät zur Vorsorge.
Von Daniela Schulz
E-Mails, Shopping, Online-Banking - unsere Aktivitäten im Internet werden immer vielfältiger. "Viele Dinge werden digital abgewickelt, ob es Verträge sind oder ob Sie Fotos in einer Cloud hochgeladen haben", erklärt Monika Schiffer von der Verbraucherzentrale Euskirchen. "Da wird es immer schwieriger, als Erbe Kenntnis von zu bekommen und dann zu schauen, wie geht man damit um."
Monika Schiffer von der Verbraucherzentrale Euskirchen.
Gerade Verträge seien heute zum Beispiel oft nur noch digital verfügbar. Wer erbt oder bevollmächtigt wurde, muss nachforschen, wo derjenige aktiv war. Wenn keine Passwörter notiert sind, wird es kompliziert. Monika Schiffer: "Ein Blick auf die Kontoauszüge kann helfen, da sieht man, welche Zahlungen in den letzten ein oder zwei Jahren gelaufen sind, ein gutes Indiz für laufende Verträge."
Unternehmen reagieren nicht auf Briefe
Aus diesen Elementen setzt sich der digitale Nachlass zusammen.
Abos oder andere Verträge enden nicht einfach, nur weil der oder die Kundin verstorben ist. Sie müssen gekündigt werden, so lange laufen die Gebühren weiter. "So etwas auf dem Postweg per Brief erledigen zu wollen, ist aussichtslos", berichtet Monika Schiffer. Denn viele Unternehmen, wie Streaming-Anbieter, reagierten nicht auf Briefe. Mit Passwort sei ein Abo dagegen in wenigen Minuten gekündigt.
Passwörter im Schließfach deponieren
Die Verbraucherzentrale rät, Passwörter und Zugangsdaten schriftlich festzuhalten und in einem Tresor oder Bankschließfach zu deponieren. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen gibt es Mustervorlagen für solche Listen. Schiffer: "Wichtig ist, sie immer aktuell zu halten." Zudem solle man eine Vertrauensperson bestimmen und ihr per Vollmacht die Verwaltung des Nachlasses übertragen.
Hans-Werner Pütz von der Seniorenvertretung der Stadt Euskirchen.
In Euskirchen können sich ältere Menschen bei der Seniorenvertretung der Stadt informieren. Ihr Vorsitzender Hans Werner Pütz berichtet, man arbeite mit der Verbraucherzentrale vor Ort als Kooperationspartner zusammen. Einen ersten Infoabend hat es bereits gegeben, weitere dürfte folgen. "Im Austausch miteinander, zum Beispiel in unserem Klöncafé, lässt sich zudem auch vieles klären", so Pütz.