Alkohol und Drogen - hier bitte nicht! Das ist das Motto des neuen Verbotes für große Teile Krefelder Innenstadt. Ab Mittwoch dürfen hier kein Akohol und keine Drogen im öffentlichen Raum konsumiert werden. So der Plan. Jetzt gibt es aber juristischen Gegenwind. Kann das Verbot noch gekippt werden?
Gegenantrag von Poltiker und Anwalt
Das Verbot soll im Umkreis von 100 Metern zu zahlreichen Einrichtungen und Plätzen gelten: zum Beispiel zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen. Gegen das geplante Alkoholverbot will der Krefelder Bürgermeister Karsten Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen) vorgehen und hat mit dem Anwalt Jasper Prigge beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen entsprechenden Antrag eingereicht.
Weiterer Erfolg gegen Alkoholverbot?
Der Anwalt hatte schon vor fünf Jahren erfolgreich gegen ein Alkoholverbot in der Duisburger Innenstadt geklagt. Das Gericht zweifelte damals daran, dass das Trinken wirklich in der gesamten City eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Krefeld kennt das Urteil und verbietet den Alkohol deshalb nur im 100-Meter-Umkreis. Das allerdings an vielen Orten wie dem Bahnhof sowie Jugend- und Kultureinrichtungen. Der Anwalt und sein Mandant halten die Maßnahme trotzdem für überzogen. Wann das Gericht entscheidet, ist noch nicht bekannt.