Neues Namensrecht: Mehr Freiheiten bei der Wahl des Nachnamens
Stand: 23.08.2023, 13:23 Uhr
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Namensrechts. Es soll eine ganze Reihe von neuen Regeln geben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von "mehr Freiheit und Flexibilität".
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Zu den Kommentaren [10]Welche neuen Regeln gelten bei Doppelnamen?
Zum einen soll es eine neue Möglichkeit beim Ehenamen geben: Wer heiratet, kann einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, der sich aus den beiden bisherigen Familiennamen der Partner zusammensetzt. Dieser Ehename wird auch zum Geburtsnamen späterer Kinder. Wenn Eltern keinen Ehenamen führen, sollen sie dennoch ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen geben können. "Dadurch soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren", heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums.
Die Neuregelung soll nicht nur neue Ehen betreffen: Auch Paare, die bereits verheiratet sind und einen Ehenamen tragen, sollen ihre Namen entsprechend nochmal ändern können.
Was ist neu für Scheidungskinder?
Ein weiterer Aspekt im Gesetzentwurf betrifft minderjährige Kinder, deren Eltern sich haben scheiden lassen. Legt der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, den Ehenamen ab, so soll auch das Kind den Namen ändern können: Es soll also den geänderten Familiennamen des Elternteils erhalten können, in dessen Haushalt es lebt. Ab dem sechsten Lebensjahr müssen die Kinder einwilligen. Grundsätzlich muss auch der andere Elternteil einverstanden sein, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.
Dürfen nur minderjährige Kinder den Nachnamen neu wählen?
Auch volljährige Kinder sollen einmalig ihren Nachnamen ändern können: Wenn sie zum Beispiel wie der Vater mit Nachnamen heißen, aber lieber den Nachnamen der Mutter haben möchten, dann ist das möglich. Sie können auch einen Doppelnamen wählen.
Wann treten die Änderungen für Nachnamen in Kraft?
Die Änderung des Namensrechts soll erst im Mai 2025 in Kraft treten, damit die Ämter genug Zeit für die Anpassung der IT-Technik haben.
10 Kommentare
Kommentar 10: Bärbel schreibt am 25.08.2023, 12:53 Uhr :
Mir fehlt die Absichtserklärung, Pflegekinder - auch wenn diese schon volljährig sind - bei der Wahl des Nachnamens mit einzuschließen. Mein Ziehsohn und wir wünschen uns, dass wir die Zugehörigkeit mit Änderung des Nachnamens "besiegeln". Kann uns jemand weiter helfen?
Kommentar 9: Anonym schreibt am 24.08.2023, 11:55 Uhr :
Ein schöner Ansatz, den ich begrüße. Jedoch hört der Reformationsansatz, in meinen Augen, auf halber Strecke auf. Es fehlt m.E. noch immer an der Möglichkeit der Änderung des Familiennamens aus wichtigem, persönlichen Grund. Über 5 J. trugen mein Mann und ich seinen Namen, der uns massive Probleme bereitete. Eine Änderung des Familiennamens war nur mit offizieller Scheidung möglich. Natürlich sollte nicht die breite Masse der Bevölkerung aus Jux & Dollerei den Namen ändern lassen können. Warum kann man nicht mit Eidesstattlicher Versicherung und gg. eine erhöhte Gebühr (z.B. prozentual am mtl./jährl. Einkommen gerechnet) seinen Familiennamen ändern lassen, z.B. in den Familiennamen des jeweils anderen Ehepartners. Der Bürger wäre zufriedener und die Kommunen hätten eine weitere Einnahmequelle. Da ich nicht von einem überdimensionalen Zulauf an Änderungsanträgen ausgehe, müsste vermutl. nicht mal groß das Personal aufgestockt werden. Da ist weiterer Reformbedarf!
Kommentar 8: Amelie Hartung schreibt am 24.08.2023, 11:29 Uhr :
Wenn meine Mutter einen neuen Mann Heiratet, darf das Kind (Ich) den Namen des Mannes Annehmen und den alten ( vom leiblichen Vater) ablegen?
Antwort von WDR.de , geschrieben am 24.08.2023, 22:45 Uhr :
Wenn Ihre Mutter als betreuender Elternteil den Ehenamen ablegt, sollen auch Sie als Kind den Namen einmalig ändern können.
Kommentar 7: CathrynGray schreibt am 24.08.2023, 11:05 Uhr :
Reformierung begrüße ich sehr. Jedoch hört diese in meinen Augen hier auf der Hälfte der Strecke auf. Neben vielen anderen Punkten stört mich folgendes: Ehepaare, die sich bei der Heirat auf einen Ehenamen geeinigt haben, müssen diesen noch immer dauerhaft beibehalten ohne Änderungsmöglichkeit. Mein Mann und ich haben 5 Jahre seinen Namen getragen, der uns - aufgrund des ausländischen Klangs und der Schreibweise - massiv eingeschränkt und sein Studium um zwei Jahre verlängerte. Wir mussten uns tatsächlich offiziell scheiden lassen und neu heiraten, um meinen Mädchennamen anzunehmen. Warum kann eine Änderung des Familiennamens nicht gegen eine hohe Gebühr (von mir aus prozentual berechnet am Monats-/Jahreseinkommen) erfolgen? Eine hohe Gebühr, um Menschen abzuschrecken, die sowas aus Langeweile oder Jux machen möchten. Die Menschen - die das Geld dafür haben - sind glücklich und die Kommunen haben eine Einnahmequelle.
Kommentar 6: Gast schreibt am 24.08.2023, 10:52 Uhr :
Brüll, schrei, kreisch, ich schmeiß mich weg: "sollen sie dennoch ihren Kindern einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen geben können."Dadurch soll ermöglicht werden, die Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen zu dokumentieren", heißt es in einer Mitteilung des Justizministeriums." Beispiel: Frau Müller und Herr Schmidt nennen ihr Kind Müller-Schmidt. Frau Meier und Herr Bauer nennen ihr Kind Meier-Bauer. Diese Kinder heiraten oder auch nicht. Wie heißen dann deren Kinder? Müller-Schmidt-Meier-Bauer? Oder vielleicht Müller-Meier, Schmidt-Bauer, Meier-Bauer-Müller-Schmidt oder, oder, oder... Haben wir eigentlich wirklich keine anderen Probleme??? Es wird immer absurder.
Kommentar 5: Anonym schreibt am 23.08.2023, 21:51 Uhr :
Welche Kosten würden entstehen wenn Doppelnahmen geändert werden?
Antwort von WDR.de , geschrieben am 24.08.2023, 22:42 Uhr :
Die Änderung des Namensrechts soll im Mai 2025 in Kraft treten. Dadurch sollen die Ämter genug Zeit für die Anpassung der IT-Technik haben. Deshalb lässt sich zu den Kosten bislang noch nichts sagen.
Kommentar 4: Normalo schreibt am 23.08.2023, 18:25 Uhr :
Es ist schon echt erstaunlich mit welchen vergleichsweise unwichtigen Themen sich die Regierung beschäftigt
Antwort von Kate , geschrieben am 24.08.2023, 16:57 Uhr :
Aus welchem Grund ist dieses Thema unwichtig? Es wird immer akutere Themen geben, die es anzufassen gilt. Aber deswegen sollte nicht alles liegen bleiben. Eine Reform in dem Bereich ist schon lange überfällig, wie in vielen anderen Bereichen auch.
Antwort von . , geschrieben am 24.08.2023, 17:46 Uhr :
Für viele Personen ist diese Thematik keineswegs unwichtig
Kommentar 3: Markus Thole / Boizenburg schreibt am 23.08.2023, 17:00 Uhr :
…wie sieht das denn bei Adoption aus…?bisher musste der Name des Adoptierenden angenommen werden…wäre jetzt endlich auch eine Adoption möglich wo ich meinen Namen beibehalten kann…? Also Müller adoptiert Thole und muss nicht Müller heißen, sondern kann Thole beibehalten…?
Antwort von WDR.de , geschrieben am 25.08.2023, 10:15 Uhr :
Der Zwang zur Namensänderung bei der Erwachsenenadoption soll aufgehoben werden. Damit soll es volljährigen Personen ermöglicht werden, ihren bisherigen Namen beizubehalten.
Kommentar 2: guterplan schreibt am 23.08.2023, 16:08 Uhr :
Daumen hoch hier für die FDP. Guter Plan, ich wünsche gutes Gelingen.
Kommentar 1: Alexander schreibt am 23.08.2023, 15:15 Uhr :
Das ist eine sehr scheidungskinderfreundliche Anpassung! Gehe ich Recht in der Annahme, dass es bei bereits volljährigen Kindern, keine Zustimmung des Elternteils bedingt, dessen/deren Name abgelegt wird?