"Ich brauche eine Kur" - Das ist zu beachten
Stand: 03.08.2023, 17:13 Uhr
Mit klassischem Urlaub hat eine Kur nicht viel zu tun. Trotzdem kann sie für viele Menschen eine echte Erholung und Stütze im Alltag sein. Allerdings gibt es viel, worauf bei der Beantragung zu achten ist - denn Kur ist nicht gleich Kur. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Den Begriff der Kur gibt es eigentlich gar nicht mehr. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 werden Kuren als "Leistungen zur medizinischen Vorsorge" bezeichnet. Von Ärzten oder Krankenkassen werden die Begriffe Kur oder Vorsorgekur aber trotzdem weiterhin verwendet.
Kur oder Reha - wo ist der Unterschied?
Der großer Unterschied ist das Ziel. Eine Kur setzt beim gesunden Menschen an. Sie soll vorsorgen und Krankheiten vermeiden, im Idealfall so, dass die Menschen gar nicht erst krank werden. Die Reha (Rehabilitation) hat einen anderen Fokus. Sie soll bereits erkrankte Menschen wieder fit machen.
Mit welchen Beschwerden kommt eine Kur in Frage?
Das ist eine individuelle Entscheidung, die die Ärztin oder der Arzt trifft. Generell gilt, dass Vorsorgekuren schon bei leichteren Beschwerden ansetzen. Risikofaktoren für Erkrankungen wie Übergewicht, Gelenkbeschwerden oder Stress sollen gesenkt werden. Aber auch aufgrund von besonderen Lebensumständen kann eine Kur beantragt werden. Zum Beispiel alleinerziehend zu sein, ein behindertes Kind groß zu ziehen oder einen Angehörigen zu pflegen.
Wie beantrage ich eine Kur?
Anspruch auf eine Kur haben in Deutschland grundsätzlich alle, die kranken- oder rentenversichert sind. Aber ob eine Kur notwendig ist, das entscheidet der Arzt - typischerweise der Hausarzt. Er stellt eine Diagnose und begründet die Notwendigkeit einer Kur gegenüber der jeweiligen Krankenkasse. Zusätzlich müssen die Patientinnen und Patienten zur Beantragung der Kur ein Formular ihrer Krankenkasse ausfüllen. Diese Formulare können heruntergeladen oder via Post von der Krankenkasse zugeschickt werden.
Ambulant oder stationär?
Generell gilt: ambulant vor stationär. Wenn ambulante Maßnahmen aber nicht mehr ausreichen oder es andere medizinische Gründe etwa für eine Auszeit vom stressigen Alltag gibt, dann kann eine stationäre Kur, also der Aufenthalt in einer Kur-Klinik, sinnvoll sein. Ob das der Fall ist, entscheiden Ärztin oder Arzt. Eine Ausnahme gibt es bei Eltern-Kind-Kuren. Diese erfolgen immer in einer Klinik.
Wer übernimmt die Kosten bei einer Kur?
Das ist von der Kur und der Art der Versicherung abhängig. Eine stationäre Kur übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Fällig wird hier meist ein Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag. Bei der ambulanten Vorsorgekur tragen die Kur-Patienten die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrt oder Kurtaxe selbst. Krankenkassen können dabei eine Zuzahlung von zehn Prozent leisten. Bei Privatversicherten kommt es auf den Vertrag an, ob die Kosten zu einem Teil übernommen werden.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?
Anspruch auf eine stationäre Kur besteht alle vier Jahre. Bei einer ambulanten Kur ist der Zeitraum kürzer; hier besteht alle drei Jahre ein Anspruch.
Wo gibt es noch mehr Informationen?
Mehr Informationen gibt es online oder vor Ort bei den Kranken- und Rentenkassen. Auch ist der Hausarzt, in manchen Fällen auch der Facharzt, ein guter Ansprechpartner. Dieser muss ja ohnehin die Kur verordnen. Darüber hinaus gibt es Kurberatungen - etwa für pflegende Angehörige oder für Mütter und Väter. Diese informieren zum Beispiel über Nutzen von Kuren und helfen bei der Antragsstellung.