Warnstreik: Lufthansa streicht fast komplettes Programm - das müssen Passagiere in NRW wissen

Stand: 26.07.2022, 12:01 Uhr

Wegen eines Warnstreiks beim Bodenpersonal der Lufthansa drohen am Mittwoch Verspätungen, Annullierungen von Flügen und Chaos am Flughafen Düsseldorf. Wer in den Urlaub fliegen will, sollte starke Nerven mitbringen - und die eigenen Rechte kennen.

Der Flughafen Düsseldorf rechnet wegen des ganztägigen Warnstreiks des Lufthansa-Bodenpersonals am Mittwoch mit gravierenden Beeinträchtigungen des Flugbetriebs. Die vom Streikaufruf betroffene Lufthansa-Tochter Leos sei in Düsseldorf bei 70 bis 80 Prozent aller Abflüge für den sogenannten Push-Back verantwortlich, berichtete der Flughafen.

Dabei bringen Mitarbeiter zum Beispiel Flugzeuge aus der Parkposition Richtung Rollfeld – und zwar nicht nur für die Lufthansa oder deren Tochter Eurowings, sondern auch für andere Airlines. Deren Flieger können dann auch nicht starten.

Flughafen Düsseldorf besonders schwer betroffen

Insgesamt sind für Mittwoch am Airport Düsseldorf über 430 Flugbewegungen mit insgesamt rund 57.000 Passagieren geplant. Alle Passagiere, die an diesem Tag einen Flug geplant haben, wurden gebeten, sich möglichst bald bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter über den aktuellen Stand ihres Fluges zu informieren. Der Flughafen sei nicht Tarifpartner, sondern lediglich die Arbeitsstätte, an der der Arbeitskampf ausgetragen wird, betonte ein Flughafensprecher.

Keine großen Auswirkungen am Airport Köln-Bonn erwartet

Der Warnstreik wird dagegen keine großen Auswirkungen auf den Köln-Bonner Flughafen haben. Dort betreffe der Streik nur die Verbindung nach München mit jeweils fünf Starts und Landungen, so Flughafen-Chef Thilo Schmid.

Lufthansa streicht fast komplettes Flugprogramm in Frankfurt und München

Der Streikaufruf ist bundesweit. Weil dieselbe Maschine oft mehrere Strecken nacheinander bedient, könnte es sein, dass etwa der Flieger nach München gar nicht erst in Düsseldorf ankommt, weil er nämlich schon in Hamburg festhängt.

An ihren deutschen Drehkreuzen Frankfurt und München hat die Lufthansa nahezu das komplette Flugprogramm gestrichen. Insgesamt sollen dort mehr als 1.000 Flüge mit 134.000 betroffenen Passagieren ausfallen.

Man werde die Flugstreichungen am Dienstag im System publizieren und den betroffenen Fluggästen möglichst Alternativen anbieten, schreibt die Lufthansa in einer aktuellen Kundeninformation. Im Falle einer Flugannulierung sollten Passagiere ohne Umbuchungen nicht zu den Flughäfen kommen, weil dort "nur wenige oder gar keine" Serviceschalter geöffnet sein werden, warnte das Unternehmen.

Wann gibt es eine Entschädigung?

Ob aufgrund eines Streiks ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, ist laut der Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), Sabine Cofalla, differenziert zu bewerten.

Entscheidend sei dabei insbesondere, ob die entsprechende Airline aktiv Einfluss auf den Streikverlauf nehmen könne oder nicht, sagt Cofalla. Streiken also nicht die Angestellten der Fluggesellschaft, sondern beispielsweise die Mitarbeiter eines Dienstleisters am Flughafen, kann sich die Fluggesellschaft ggf. auf "außergewöhnliche Umstände" berufen und eine pauschale Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung verweigern.

Streiken hingegen die eigenen Mitarbeiter, weil sie beispielsweise ein höheres Gehalt oder bessere Arbeitszeiten durchsetzen wollen, ist dies kein "außergewöhnlicher Umstand" - das Recht auf Entschädigung bleibt bestehen. Diese Situation ist beim aktuellen Streik des Lufthansa-Personals gegeben. Welche Ansprüche auf Entschädigung konkret resultieren, bleibt gleichwohl im Einzelfall zu prüfen.

Generell rät Cofalla, am Reisetag alle Details zu dokumentieren - beispielsweise die Kommunikation mit der Fluggesellschaft abzuspeichern und Anzeigetafeln am Flughafen zu fotografieren. Gelingt es Reisenden nicht, sich mit der Airline zu einigen, hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. weiter. Ein Schlichtungsantrag kann einfach online gestellt werden.

Welche Ersatzleistungen gibt es?

Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende einen Anspruch auf eine alternative Beförderung zu ihrem Reiseziel. So müssen die Fluggesellschaften Urlauber beispielsweise auf einen anderen Flug umbuchen. Bei innerdeutschen Flügen kann ein verspäteter oder gestrichener Flug auch mit einer Bahnfahrkarte ersetzt werden.

Ist der Flug aufgrund des Streiks mehr als fünf Stunden verspätet, gibt es den vollen Ticketpreis zurück. Müssen Reisende zudem lange auf eine alternative Reisemöglichkeit warten, müssen die Airlines auch eine Unterkunft und den entsprechenden Transport bereitstellen. Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr und einer Reisedistanz von mindestens 1.500 Kilometern müssen den Reisenden am Flughafen außerdem Essen und Getränke zur Verfügung gestellt werden.

Die Fluggesellschaften müssen den Reisenden außerdem die Möglichkeit geben, Kontakt zur Familie, zu Kollegen oder Bekannten aufzunehmen: Mindestens zwei Telefonate müssen den Urlaubern ermöglicht werden, alternativ das Versenden von zwei Emails.