NRW verlängert Coronaregeln - aber nur um eine Woche

Stand: 20.06.2022, 14:35 Uhr

Das Land NRW verlängert die Coronaregelungen - aber zunächst nur um eine Woche bis zum 30. Juni. Der Grund dafür ist der Ärger um die Bürgertests, deren Rechtsverordnung dann ausläuft. Noch ist unklar, wie es mit den Bürgertests weitergeht.

Von Niklas SchenkNiklas Schenk

Aktuell gibt es die Bürgertests noch kostenlos für alle. Wer sich testen lassen möchte, hat dafür laut der entsprechenden Verordnung des Bundes mindestens einmal in der Woche Anspruch darauf - de facto sind aber oft auch tägliche kostenlose Tests möglich. Für einige Bereiche des Lebens braucht man weiterhin einen offiziellen Testnachweis - in NRW etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Wird Lauterbach die Bürgertests fortführen?

Nur: Die Rechtsverordnung des Bundes für die kostenlosen Bürgertests für alle läuft Ende Juni aus. Ob sich auch danach noch jeder kostenlos testen lassen kann, ist aktuell noch völlig unklar. "Darüberhinausgehende Regelungen des Bundes sind bislang nicht bekannt", schreibt das NRW-Gesundheitsministerium in einer Mitteilung.

Ob Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiterhin an häufigen kostenlosen Coronatests für alle Bürgerinnen und Bürger festhalten will lässt sich derzeit nicht sagen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht sich klar für eine Verlängerung der Bürgertests aus und übt Kritik an Lauterbach: "Der Bund muss jetzt ganz dringend Planungssicherheit schaffen. Dass wir zehn Tage vor dem Auslaufen der Testregelungen noch nicht wissen, ob und wie es mit den Testungen danach weitergeht, ist ein Unding." Laumann verweist auch auf eine deutlich zunehmende "Infektionsdynamik".

Im ÖPNV muss weiterhin eine Maske getragen werden

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung mit Hinweis auf das Warten auf Neuigkeiten vom Bund erst einmal nur um eine Woche verlängert - bis zum 30. Juni. Bis dahin kann sich jeder in NRW weiterhin kostenlos testen lassen. Auch sonst bleiben die Regeln gleich. Das heißt, dass im ÖPNV weiterhin die Maskenpflicht gilt. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen muss eine Maske getragen werden, ebenso in den Innenräumen von Asylunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose.

Besucher in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen brauchen weiterhin einen aktuellen negativen Testnachweis. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte in diesen Bereichen sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

Bei positivem Test: 10 Tage Isolation, Freitesten nach 5 Tagen möglich

In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Auch die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert. Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert von über 30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Über dieses Thema berichten wir unter anderem in den Nachrichten im WDR-Hörfunk