Zusätzliche Kinderkrankentage auch für Selbständige

Stand: 21.01.2021, 15:49 Uhr

Auch freiwillig gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Freiberufler bekommen nun die Unterstützung.

Von Bettina Altenkamp

Nordrhein-Westfalen schließt eine Lücke beim Kinderkrankengeld: Auch Selbständige und Privatversicherte sollen nach dem Beschluss der Landesregierung davon profitieren können, wenn sie betreuungspflichtige Kita- oder Schulkinder unter zwölf Jahren haben.

Großzügigere Regel bisher nur für gesetzlich Versicherte

Wegen der Coronapandemie hatte der Bund die Kinderkrankentage für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen und deswegen nicht arbeiten können, verdoppelt: von zehn auf 20. Diese Krankentage können sie in diesem Jahr auch für die coronabedingte Betreuung der Kinder einsetzen - zum Beispiel, weil das Kind nicht in die Schule geht. Das Geld gibt es von der Krankenkasse.

Diese Neuregelung galt bislang allerdings nur für Eltern, die gesetzlich versichert sind.

Selbständige, freiwillig gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Freiberufler fielen bei dieser Regelung des Bundes heraus. Das betrifft immerhin etwa 12 Prozent der Eltern in Nordrhein-Westfalen. Familienminister Joachim Stamp (FDP) findet das ungerecht: Das Virus unterscheide "nicht nach dem Versichertenstatus der Eltern".

Anträge gelten rückwirkend ab 5. Januar

Daher will das Land diese Lücke nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen, Kostenpunkt: neun Millionen Euro. Die Kinderkrankentage können Eltern auch beantragen, wenn die Betreuungseinrichtung der Kinder nicht offiziell geschlossen ist. In NRW ist das zum Beispiel bei Kitas der Fall ist.

Der Tagessatz für die Entschädigung beträgt pauschal 92 Euro für Kinder unter 12 Jahren.

Die Anträge bei den Bezirksregierungen können zwar erst ab Februar gestellt werden. Sie gelten dann jedoch rückwirkend ab dem 5. Januar.