Collage: NRW-Karte und Geflüchtete

So werden Geflüchtete in NRW untergebracht

Stand: 30.07.2024, 06:00 Uhr

Das Land hat seine Kapazitäten für Geflüchtete ausgebaut. Woher kommen die Menschen? Und wie sind sie auf NRW verteilt? Unser Grafiken zeigen's.

Von Rainer StriewskiRainer Striewski

An einem Tag im Juli waren's nur acht, an einem anderen 169: In den ersten dreieinhalb Juli-Wochen haben sich insgesamt 2.395 Personen in Bochum gemeldet. Dort, bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, werden zentral alle Personen erfasst, die erstmals oder erneut einen Asylantrag stellen und verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen.

Die meisten Menschen, die sich in Bochum vorstellten, waren Syrer, gefolgt von Menschen aus Afghanistan, der Türkei oder dem Irak. Das zeigt die aktuelle Top-10-Liste der Herkunftsländer für die Landeseinrichtungen von Ende Mai:

Schutzsuchende aus der Ukraine fehlen in dieser Top-10-Liste der Landeseinrichtungen. Denn sie unterliegen keiner Wohnsitzverpflichtung und können sich auch direkt bei Kommunen melden. "Zu dieser Anzahl liegen der Landesregierung keine Zahlen vor", erklärte das Flüchtlingsministerium auf Anfrage.

NRW und die Flüchtlinge - der aktuelle Stand

WDR 5 Westblick - aktuell 30.07.2024 06:19 Min. Verfügbar bis 30.07.2025 WDR 5


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55 Landesunterkünfte in NRW

Das Land NRW verfügt aktuell über 55 Landesunterkünfte:

  • fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE),
  • 29 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und
  • 21 Notunterkünfte.

Fast ein Drittel der Asylsuchenden, die sich aktuell in den Landeseinrichtungen befinden, kommen aus Syrien. Etwa 14 Prozent stammen aus der Türkei, 12 Prozent aus Afghanistan:

Insgesamt stehen in den Landeseinrichtungen derzeit 34.524 Plätze zur Verfügung: 6.570 in den Erstaufnahmeeinrichtungen und 27.954 in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften. "Seit Beginn der Legislaturperiode konnten wir die Anzahl der Plätze in den Landeseinrichtungen erheblich steigern", betonte eine Sprecherin des Flüchtlingsministeriums.

Allerdings wurde die gewünschte "Regelkapazität" noch nicht erreicht. Die liegt laut Erlass der Landesregierung bei insgesamt 41.000 aktiv betriebenen Plätzen. "Um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen, sind das zuständige Fachministerium und die Bezirksregierungen mit vielen Kommunen im Gespräch und prüfen jede infrage kommende Option", so die Sprecherin.

Erweiterungen in Gütersloh, Düren und Hagen

In dem Zusammenhang wies das Ministerium auf weitere Maßnahmen hin, die für die zweite Jahreshälfte geplant sind: So soll in Gütersloh die Notunterkunft "Princess Royal-Kaserne" im Oktober um 500 Plätze erweitert werden. Dann sollen dort insgesamt 830 Plätze zur Verfügung stehen. In Düren soll die derzeit 800 Plätze fassende Zentrale Unterbringungseinrichtung bis Ende des Jahres um 500 Plätze erweitert werden. Und in Hagen soll im November ein ehemaliger Baumarkt mit etwa 800 Plätzen als Zentrale Unterbringungseinrichtung in Betrieb gehen.

Die derzeitigen Landeseinrichtungen sind nach Angaben der Landesregierung insgesamt zu ca. 59 Prozent ausgelastet. Dabei ist die Auslastung der Zentralen Unterbringungseinrichtungen etwas höher als die der Erstaufnahmeeinrichtungen:

Das Land arbeite "unvermindert mit Hochdruck" am weiteren Aufbau der Unterbringungskapazitäten, heißt es aus dem Flüchtlingsministerium. Man habe bereits "große Anstrengungen unternommen, die Kommunen auf verschiedenen Ebenen zu unterstützen."

Denn: Angesichts von weit über 200.000 Flüchtlingen in NRW müssen den Großteil weiterhin hauptsächlich die Städte und Gemeinden stemmen.

"Erfüllungsquote" der Kommunen unterschiedlich

Für die Verteilung der geflüchteten Menschen auf die Kommunen in NRW ist zentral die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Sie berechnet wöchentlich erneut unter anderem auch aufgrund der Bestandsmeldungen der Kommunen, wie viele Geflüchtete eine Kommune laut Verteilschlüssel aufnehmen müsste. Heraus kommt eine sogenannte "Erfüllungsquote".

Die Zuweisung ausländischer Flüchtlinge erfolge nur in aufnahmepflichtige Städte und Gemeinden, erklärt eine Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg zur Verteilung. Eine Erfüllung oder Übererfüllung der Aufnahmeverpflichtung habe zur Folge, "dass wir in diese Städte und Gemeinden keine weiteren Zuweisungen vornehmen." Ausnahmen könnten allerdings bei der Zusammenführung von Eheleuten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern oder aus sonstigen humanitären Gründen gemacht werden.

So funktioniert die Verteilung von Geflüchteten in NRW

Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg. Sie richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt. Einberechnet wird hierbei etwa der Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung (Einwohnerschlüssel) und der Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche (Flächenschlüssel).

Die Städte und Gemeinden melden zudem der Bezirksregierung Arnsberg monatlich die von ihnen in der Vergangenheit aufgenommenen Flüchtlinge. Aus den Meldungen und dem Verteilschlüssel wird dann für jede Stadt und Gemeinde berechnet, wie viele Flüchtlinge sie aktuell aufnehmen muss. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde eine Unterbringungseinrichtung des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze zum Teil von der berechneten Aufnahmeverpflichtung abgezogen.

Unsere Quellen:

  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration