2022 wurden vor dem Landgericht Düsseldorf zwei Italiener zu hohen Haftstrafen verurteilt. Vorangegangen waren aufwendige Ermittlungen im Umfeld der Mafia. Es ging unter anderem um Drogendelikte und Falschgeld.
Um die Straftaten zu beweisen, hatte die Polizei auch verdeckte Ermittler eingesetzt. Außerdem kam eine sogenannte Vertrauensperson zum Einsatz. Diese V-Leute sind Menschen, die nicht zur Polizei gehören, sondern oft aus dem Umfeld des kriminellen Milieus stammen und Tippgeber sind.
V-Leute-Einsatz soll mehr dokumentiert werden
Wegen eines Referentenentwurfes zu einem geplanten Gesetz aus dem Hause von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sorgen sich nun Ermittler und Richter auch in NRW massiv, dass es weniger solcher Erfolge in Zukunft geben könnte.
Erstmals soll der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten in der Strafverfolgung nämlich in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Konkret soll es zum Beispiel für die Behörden neue Berichts- und Dokumentationspflichten geben. Für den Einsatz von V-Leuten würde den Plänen nach außerdem ein Richtervorbehalt eingeführt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Außerdem sieht der Entwurf Regeln vor, wann eine Person überhaupt als V-Mann oder Frau eingesetzt werden darf. Zum Beispiel nicht, wenn sie mit den dadurch fließenden Zuwendungen des Staates ihren Lebensunterhalt verdient. Darüber hinaus soll nach einer bestimmten Zeit Schluss sein mit der Spitzeltätigkeit.
Aus Sicht des Bundesjustizministeriums soll der Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten so transparenter gemacht und detaillierteren Regeln unterworfen werden. Als Grund nennt das Ministerium in die Kritik geratene V-Leute-Einsätze bei der Nazi-Terrorgruppe NSU und rund um den islamistischen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz.
Ermittler bangen um den Einsatz von V-Leuten
Auch wenn im Vergleich zur ersten Version bereits einige Passagen im geplanten Gesetz entschärft wurden, wird aus Sicht vieler Ermittler aber hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Besonders deutlich werden die deutschen Generalstaatsanwälte in einer Stellungnahme.
Der Entwurf sei "einer der übergriffigsten", die er je in seiner beruflichen Karriere zur Kenntnis bekommen habe, sagt Oliver Huth als Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BdK). Und der Deutsche Richterbund meint, dass das Vorhaben Risiken schaffe, die den Einsatz von V-Leuten "erschweren oder gar gefährden können".
Könnten V-Leute enttarnt werden?
BDK-Landeschef Oliver Huth
Konkret befürchten die Kritiker vor allem, dass V-Leute in der Szene enttarnt werden könnten, wenn Daten wie Einsatzdauer und Verdienst dokumentiert und später womöglich vor Gericht abgefragt werden.
"Das wird dazu führen, dass sich keine Person mehr für diese Tätigkeit anbietet und wir dieses Einsatzinstrument nicht mehr nutzen können", sagt zum Beispiel Oliver Huth vom BdK. Er warnt vor einem Rückschlag im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
NRW-Ministerien bereiten Stellungnahmen vor
Das Land NRW bereitet zu dem Referentenentwurf im Moment eine Stellungnahme für das Bundesjustizministerium vor. Vorher will sich zum Beispiel das Landesjustizministerium nicht konkret äußern. Allerdings merkt die Behörde an, dass die geplanten Änderungen den Einsatz von V-Leuten nicht weniger effektiv machen dürften.
Ähnlich äußert sich das NRW-Innenministerium. V-Leute seien ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument in der organisierten Kriminalität. Das Ministerium betont allerdings auch, dass einige Teile des Entwurfs ja schon geändert wurden.
Das Bundesjustizministerium teilte auf Anfrage mit, dass es zu dem geplanten Gesetz einen regen Austausch unter anderem mit dem BKA gegeben habe. Es gehe nicht darum, mehr Bürokratie zu schaffen, sondern rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht zu werden.