Sonnenenergie-Paneele mit Windturbinen im Rücken.

Windräder: Bald wohl kein Mindestabstand von 1000 Metern mehr

Stand: 06.06.2023, 17:00 Uhr

Die Landesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der Änderungen im Landesentwicklungsplan vorsieht. Damit könnte die Abstandsregel für Windräder von 1000 Metern bald fallen.

Es ist ein weiterer Schritt zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW: Die schwarz-grüne Regierung hat einen Entwurf erarbeitet, in dem steht, wie die Nutzung von Fläche und auch die Energiegewinnung im Land künftig aussehen könnte. Am Freitag hat die Landesregierung den Entwurf beschlossen und stellt ihn nun zur Diskussion. Denn das Verfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Die Änderung betrifft die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, das 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie vorgibt, konkret also etwa 61.000 Hektar. Eine Konsequenz sei, dass in NRW der Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden aufgehoben werde. Yazgülü Zeybek, Landesvorsitzende der Grünen in NRW, bezeichnete das als einen wichtigen Schritt "in die richtige Richtung". Weiterhin sollen laut Entwurf die Gebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen "maßvoll erweitert" werden.

Mehr Flächen für Windenergie geplant

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) teilte mit, dass so der Zubau weiter vorangetrieben und dabei die Akzeptanz vor Ort gesichert werden soll. Der befürchtete "ungesteuerte Zuwachs" soll ausbleiben, so Wüst. Geplant ist, den Landesentwicklungsplan und parallel sechs Regionalpläne zu ändern und so bis 2025 notwendige Flächen für Windenergie zur Verfügung zu stellen.

Das sei deutlich früher als vom Bund geplant, so Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne), denn die vorgegebene Zeitspanne vom Bund sei bis 2032 ausgewiesen. Stattdessen könnten so bereits rund 9000 Hektar mit vorgezogenen Genehmigungen genutzt werden, was etwa 450 Windrädern entspräche.

Änderung ist langwieriger Prozess

Der Landesentwicklungsplan gilt als das wichtigste Instrument der Landesplanung in NRW. Darin stehen Vorgaben, an die sich Behörden in der Planung halten müssen. Eine Änderung ist in der Regel ein längerer Prozess. Zum Entwurf der Planänderung kann die Öffentlichkeit nun bis zum 21.07.23 Stellung nehmen, bevor eine finale Fassung der Änderung durch die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen werden kann.

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