Es ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung aus CDU und Grünen: der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien. Um dafür die Weichen zu stellen, soll der Landesentwicklungsplan geändert werden, vor allem um mehr Flächen für Windkraft freizugeben. War der Plan hier bislang eher ein Bremser, soll er jetzt zum "Booster" werden. Doch die Änderungen brauchen Zeit.
Wichtige Vorgaben für Regionalplanung
Der Landesentwicklungsplan regelt, vereinfacht gesagt, wie Nordrhein-Westfalen räumlich gestaltet werden soll – also beispielsweise, wo im Land welche Baumaßnahmen erlaubt sind. Der Plan legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des Landes fest und ist für die Regionalplanung eine verbindliche Vorlage.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne)
Nun hat sich die schwarz-grüne Landesregierung mit einem Kabinettsbeschluss auf Eckpunkte geeinigt, wie der Landesentwicklungsplan abgeändert werden soll - auch mit dem expliziten Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Dieser Ausbau sei, so betont NRW-Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne), „nicht nur mit Blick auf den Klimaschutz zwingend notwendig, sondern auch sicherheitspolitisch relevant und ökonomisch klug“.
1.000-Meter-Regel erstmal nicht betroffen
Eine der angedachten Änderungen: Die Vorgabe aus dem derzeitigen Landesentwicklungsplan, dass Windräder zu „reinen und allgemeinen Wohngebieten“ einen Mindestabstand von 1.500 Meter aufweisen müssen, soll aufgehoben werden. Das betrifft zwar nicht eine andere Abstandsregel, die in NRW noch gilt, die 1.000-Meter-Regel. Die hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im April 2021 zusätzlich über eine Änderung des Landesbaugesetzes eingeführt. Doch auch diese Abstandsregel für Windräder will Schwarz-Grün schrittweise abschaffen.
Für den Landesentwicklungsplan kündigt das Wirtschaftsministerium noch weitere Änderungen an: So soll es möglich werden, Windenergie auf Flächen im Wald zu produzieren, die durch den Borkenkäfer oder andere Faktoren stark beschädigt wurden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) geht in einer Studie davon aus, dass es in NRW mehr als 100.000 Hektar Wald gibt, die als „geräumte Kahlflächen“ oder „stehendes Totholz“ zu bewerten sind und damit – tendenziell – für Windenergie genutzt werden können. Das ist etwa die doppelte Fläche der Stadt Köln.
Änderungen sollen 2024 beschlossen werden
Umweltorganisationen haben bei diesem Thema unterschiedliche Positionen: Während der BUND in NRW einem Ausbau der Windenergie auf sogenannten „Kalamitätsflächen“ im Wald durchaus offen gegenüber steht, lehnt der NABU ein solches Vorgehen weitgehend ab.
Das NRW-Wirtschaftsministerium will nun auf Grundlage der Eckpunkte, auf die sich das Kabinett geeinigt hat, einen ersten Entwurf für Änderungen des Landesentwicklungsplans erarbeiten. Ziel sei es, dass es die Änderungen im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung beschlossen und im Landtag eingebracht werden. Damit wäre der derzeitige Landesentwicklungsplan noch rund eineinhalb Jahre gültig.