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CDU und Grüne wollen genug Platz für Windkraft und Industrie

Stand: 27.01.2023, 14:48 Uhr

Der Landtag hat den ersten Schritt zu einer Änderung des Landesentwicklungsplans gemacht: CDU und Grüne haben Rahmenbedingungen dafür verabschiedet. Nun wird ein Entwurf geschrieben.

Von Tobias ZacherTobias Zacher

Am Donnerstagabend verabschiedeten die Regierungsfraktionen einen Antrag, der im Kern zwei Punkte beinhaltet: Wegen der "besonderen Dringlichkeit von Klimaschutz und Energiesicherheit" sollen in Zukunft einerseits mehr Flächen für den Bau von Windrädern und Solarzellern zur Verfügung stehen. Der zweite Punkt sieht vor, Gewerbe und Industrie weiterhin ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen - zugleich aber den Verbrauch von Fläche sowie die Förderung von Rohstoffen zu begrenzen. Für jeden der beiden Punkte ist ein separates Verfahren vorgesehen. Das soll dazu führen, dass die Erleichterungen für den Ökostrom zügiger in Kraft treten können.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Instrument der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Er macht Vorgaben zur Raumordnung, an die sich andere Behörden halten müssen. Das betrifft insbesondere die Regionalplanung in den fünf Regierungsbezirken sowie dem Regionalverband Ruhr. Mittelbar hat der LEP somit auch Auswirkungen auf die Bauleitplanung der Kommunen.

Platz für Windräder "gerecht" verteilen

Der erste Punkt zu den Erneuerbaren Energien sieht unter anderem vor, dass Windenergiegebiete in den Regionalplänen ausgewiesen werden - möglichst bis Ende 2025. Dadurch soll es mehr Platz für Windräder geben. Zugleich sollen die Flächen dafür "gerecht" auf die Regionen verteilt werden.

Solarzellen sollen künftig unkomplizierter auf Freiflächen errichtet werden können - zum Beispiel in Industrie- und Gewerbegebieten, aber auch entlang von Autobahnen oder Zugstrecken. Darüber hinaus soll das so genannte "Floating-PV" häufiger möglich sein - also Solarzellen auf der Wasseroberfläche von Seen. Auch "Agri-PV" auf Äckern von Landwirten soll gefördert werden.

Fünf-Hektar-Grundsatz kehrt zurück

Das zweite Verfahren zur LEP-Änderung dreht sich um die Themen Wirtschaft, Strukturwandel und sparsamen Umgang mit Flächen. Dabei geht es zum Beispiel um den "Fünf-Hektar-Grundsatz": Er sieht vor, dass täglich nicht mehr als fünf Hektar in NRW neu versiegelt werden dürfen. Zum Vergleich: 2019, im letzten Jahr vor der Pandemie, betrug der tägliche Flächenverbrauch bei 8,1 Hektar. Im Jahr 2021 lag er bei 5,4 Hektar pro Tag.

Die Fünf-Hektar-Regel stand schon einmal in dem Landesentwicklungsplan, den die rot-grüne Koalition 2017 verfasst hatte. Die CDU hatte diesen Passus 2019 gestrichen - zusammen mit dem damaligen Koalitionspartner, der FDP. Jetzt, mit den Grünen als Regierungspartner, soll der Grundsatz wieder aufgenommen werden.

Zugleich soll aber "weiterhin ein ausreichendes und geeignetes Flächenangebot für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu Verfügung" stehen. Die Bereitstellung dieser Flächen soll sogar beschleunigt werden.

Perspektivisch "Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung"

Außerdem sieht das zweite Verfahren vor, mit den Rohstoffen "sparsam und verantwortungsvoll umzugehen". Ein Rohstoffmonitoring soll dafür sorgen, dass nur so viel abgebaut wird, wie auch tatsächlich nötig ist. Für die fernere Zukunft soll sogar "perspektivisch ein Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung ermöglicht werden", wie es im Antrag von CDU und Grünen heißt.

Die Änderung des Landesentwicklungsplans ist ein langwieriger Prozess, inklusive Beteiligung. Derzeit schreibt die Landesregierung an einem konkreten Änderungsentwurf, der auf den Rahmenbedingungen beruht, die der Landtag nun verabschiedet hat. Mögliche Änderungen werden nicht vor 2025 in Kraft treten.