Bürgergeld statt Hartz IV: Diese Pläne hat Bundesarbeitsminister Heil

Stand: 20.07.2022, 18:06 Uhr

Ab dem kommenden Jahr soll ein Bürgergeld das derzeitige Hartz-IV-System ablösen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellte seine Pläne am Mittwoch im Detail vor.

Mehr Schonvermögen, Erleichterungen bei der Jobsuche und höhere Regelsätze: Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf für das künftige Bürgergeld sieht Verbesserungen für die Leistungsbezieher vor, aber auch die Beibehaltung von Sanktionen. Heils Entwurf für ein Gesetz, das zum Jahreswechsel die bisherige Hartz-IV-Regelung ersetzen soll, muss jetzt noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden und anschließend Bundestag wie Bundesrat passieren.

Warum überhaupt die Umstellung von Hartz IV auf ein Bürgergeld?

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wird die Einführung eines Bürgergeldes damit begründet, die Würde des Einzelnen stärker zu achten und gesellschaftliche Teilhabe fördern zu wollen. Ziel ist laut dem Papier auch, unnötige Bürokratie abzubauen. Von der Umstellung betroffen sind mehr als fünf Millionen Leistungsbezieherinnen und -bezieher.

Gehen denn mit der Umstellung auch Verbesserungen für die Betroffenen einher?

Das beabsichtigt Minister Heil. Er will beispielsweise Bürgergeld-Empfängern künftig mehr Vermögen belassen. Zwei Jahre lang sollen auch diejenigen Bürgergeld beziehen können, die bis zu 60.000 Euro Vermögen haben.

  • Für jede weitere Person in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft werden 30.000 Euro innerhalb dieser Karenzzeit belassen.
  • Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie vom Jobcenter eigentlich als zu groß angesehen wird.

Was ist mit dem Schonvermögen nach den zwei Jahren?

ARCHIV - ILLUSTRATION - Auf einer magnetischen Spielzeugtafel in einem Krankenhaus in Dresden steht der Schriftzug «Hartz 4», aufgenommen am 17.12.2010. Hartz IV: So heißt eine Hilfe, die manche Menschen in Deutschland bekommen.

Nach den zwei Jahren soll Heils Plänen zufolge das Schonvermögen bei bis zu 15.000 Euro liegen. Derzeit sind es 150 Euro pro Lebensjahr. Schüler, Studentinnen und Auszubildende sollen künftig bis zu 520 Euro hinzuverdienen dürfen. Bislang sind es nur 100 Euro pro Monat.

Welche weiteren Verbesserungen sind geplant?

Der sogenannte Vermittlungsvorrang soll fallen. Leistungsbezieher müssen also nicht jeden Job annehmen, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme sinnvoller erscheint.

Was ist mit den Sanktionen, die gegen Leistungsbezieher verhängt werden können?

Beim umstrittenen Thema Sanktionen will Heil den Schwerpunkt auf die Kooperation zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger legen. So sollen beide Seiten einen Kooperationsplan ausarbeiten. In einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sollen Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen in Sachen Jobsuche ausgeschlossen werden. Erst danach kann es auch künftig zu Kürzungen kommen. Das Papier nennt aber noch keine konkreten Maßnahmen.

Wird es auch eine Erhöhung der Regelsätze geben?

Ja, das strebt Heil an. Konkrete Beträge nennt er aber noch nicht. Diese würden im Entwurf ergänzt, sobald die dazu notwendigen Berechnungen abgeschlossen seien, hieß es. Ohne die Erhöhung der Regelsätze werden demnach für die Umsetzung der Reformen zusätzlich rund 500 Millionen Euro benötigt.

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 20.07.2022 auch im Fernsehen: WDR Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.

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