Frist für Grundsteuererklärung ist abgelaufen - Finanzämter ziehen Bilanz

Stand: 31.01.2023, 15:32 Uhr

Die Abgabefrist für die neue Grundsteuererklärung ist am Dienstag abgelaufen. Was passiert mit den Menschen, die diese Frist nicht eingehaltet haben? Droht gar eine Strafe? Fragen und Antworten.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am Dienstag (31.01.2023) abgelaufen. Viele Immobilienbesitzer müssen aber noch liefern. In NRW haben rund 70 Prozent die Erklärung eingereicht - die meisten digital. Was passiert mit den Immobilienbesitzern, die nicht geliefert haben?

Wie viele Grundsteuer-Erklärungen fehlen in NRW noch?

Nach den Daten der Oberfinanzdirektion müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Insgesamt seien 4,7 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen. Das entspreche rund 70 Prozent.

Erfahrungsgemäß würden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt. In den letzten Tagen habe man noch einen "Abgabe-Endspurt" beobachtet.

Wird es in NRW eine Fristverlängerung geben?

Klares Nein! Im Unterschied zu Bayern verlängert Nordrhein-Westfalen die Frist für die Grundsteuererklärung nicht. Das stellte ein Sprecher des NRW-Finanzministers am Dienstag in Düsseldorf klar.

Kurz zuvor war in München bekannt geworden, dass der Freistaat im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nach einer Kabinettssitzung sagte.

Wo kann man sich Hilfe holen?

Außer auf Verbraucherportalen kann man sich für das Ausfüllen auch bei den Finanzbehörden Hilfe suchen. Die Oberfinanzdirektion verweist auf Telefonhotlines der Finanzämter, die für Fragen zur Grundsteuererklärung eingerichtet worden seien. Die Hotlines seien auch weiterhin montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Außerdem biete die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung Eigentümern unter www.grundsteuer.nrw.de Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos.

Drohen säumigen Eigentümern Strafen?

Ein mögliche Fristverlängerung muss bis Dienstag beim zuständigen Finanzamt beantragt worden sein. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Nach Ablauf der Frist würden die Finanzämter die nächsten Schritte einleiten, sagte ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.

In einem Schreiben werde an die Abgabe der Erklärung erinnert und darüber hinaus auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich seien. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. "Wer die Grundsteuererklärung noch abgeben muss, kann dies weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER erledigen", erklärte der Oberfinanzpräsident Werner Brommund.

Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlege, sagte auch ein Sprecher von Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD). Danach drohe ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro.

FDP-Finanzexperte wirbt um Kulanz

Der FDP-Finanzexperte Markus Herbrand hat die Länder aufgefordert, nachsichtig mit Fristverletzung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung umzugehen. "Angesichts der bei weitem noch nicht vollständigen Unterlagen appellieren wir an die Bundesländer, auch nachträgliche Einsendungen zu ermöglichen und kulant mit Fristverletzungen umzugehen", sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

"Das Gelingen der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsteuerreform hängt entscheidend vom Beitrag der Bürgerinnen und Bürger ab, so dass Kooperation und nicht Strafandrohung das Gebot der Stunde sein sollte."

Welche Fehler kann man beim Ausfüllen machen?

Wenn viele Fragen gestellt werden, gibt es auch viele Möglichkeiten, falsche Antworten zu geben. Das ist bei der Grundsteuererklärung nicht anders: "Ein Klassiker ist die Wohnfläche. Da muss wirklich nur die Fläche angegeben werden, die zum Wohnen genutzt wird - kein ungenutzter Dachboden, kein Kellerraum, keine Waschküche, auch Treppenflächen können da gestrichen werden", sagt WDR-Wirtschaftsredakteur Sebastian Moritz. "Wer da zu viel Wohnfläche angibt, zahlt am Ende eben auch zu viel Grundsteuer", so Moritz.

Warum überhaupt eine Grundsteuererklärung?

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.

Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Denn: Zwischenzeitlich könnte sich einiges geändert haben, argumentierte die Bundesregierung. So sei es nicht ausgeschlossen, dass einstige Toplagen jetzt zu den abgelegenen Grundstücken zählten und umgekehrt. Hinzu kommt, dass neuere Häuser höhere Baustandards hätten als ältere Immobilien, weshalb Gebäude jüngeren Datums höher zu bewerten seien.

Für die Grundsteuerreform hatten Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 den Weg freigemacht.

Was benötigen die Steuerbehörden von Immobilienbesitzern?

Altbauten in der Kölner Südstadt

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzer in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen - Behörden-Steuersprache inklusive. Schon vor dem Start warnten Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei.

Was bedeutet die Grundsteuerreform für Eigentümer?

Manche müssen mit höheren Steuerzahlungen rechnen, andere mit niedrigeren. Dies sei angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – unvermeidbar, erklärte dazu das Bundesfinanzministerium unlängst.

Und was bringt die Grundsteuerreform für Mieter mit sich?

Immobilienbesitzer können die Grundsteuer auf die Mieter umlegen. Das geht über die Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung. In der Folge können durch die neue Grundsteuer die Nebenkosten höher ausfallen. Erstmals tritt dies womöglich mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 ein, die von Vermieterseite 2026 verschickt werden.

Und für die Kommunen?

Für die Kommunen ist die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. Sie spült Städten und Gemeinden jährlich Milliarden-Beträge in die Kassen. Durch die Neuberechnung der Grundsteuer geht womöglich mehr Geld an die Kommunen.