Für Ukrainer in Deutschland: Brauche ich ein Bankkonto - und welches kann ich beantragen?

Stand: 15.06.2022, 00:31 Uhr

Wir beantworten Fragen für Ankommende und Helfende - auf Ukrainisch und Deutsch. Hier: Brauche ich ein Bankkonto - und welches kann ich beantragen?

Wer aus der Ukraine nach Deutschland gekommen ist, für den ist ein deutsches Bankkonto wichtig. Es ist vor allem dann wichtig, wenn man beim Jobcenter Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragt, oder wenn man einen Job annimmt oder eine Wohnung mieten will.

Das Stichwort ist dabei das sogenannte Basiskonto. Jeder, der sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, hat darauf einen Anspruch - auch Ankommende aus der Ukraine. Dabei spielt keine Rolle, ob die Person bereits einen festen Wohnsitz hat, einen Asylantrag gestellt hat oder nicht. Mit dem Konto sind Ein- und Auszahlungen in bar, Aufträge wie Überweisungen oder das Zahlen mit Karte in Geschäften möglich.

Voraussetzungen für ein Konto

Um ein Basiskonto zu eröffnen, sind nur zwei Dinge erforderlich:

  • Ukrainerinnen und Ukrainer müssen einen Antrag stellen, der bei vielen Banken und Sparkassen online abgerufen werden kann. Alternativ stellt die Verbraucherzentrale den Antrag hier zur Verfügung:
  • Die Person, die den Antrag stellt, muss ihre Identität nachweisen. Wer kein Ausweisdokument aus der Ukraine mitgebracht hat, kann alternativ eine Bestätigung der Ausländerbehörde einreichen. Das kann beispielsweise ein Ankunftsnachweis oder eine Aufenthaltserlaubnis sein.

Was passiert nach dem Antrag?

In dem Antrag muss auch eine Wohnadresse angegeben werden, damit die Bank den Inhaber des Basiskontos erreichen kann. Wer noch keinen festen Wohnsitz hat, kann hier die Adresse von Familie oder Freunden in Deutschland angeben. Wer die nicht hat, kann alternativ die Adresse einer Beratungsstelle nehmen, zu der schon Kontakt besteht. Das sagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin).

Ist der Antrag auf ein Basiskonto ausgefüllt, kann er bei einer Bank eingereicht werden. Das ist sowohl online als auch direkt vor Ort möglich. Insbesondere bei Ukrainern ohne Lichtbildausweis kann ein Termin vor Ort einfacher sein, denn bei einigen Online-Angeboten muss zum Abgleich der Identität ein Ausweis in die Kamera gehalten werden.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Laut Verbraucherzentrale dürfen Banken den Antrag nur in seltenen Fällen ablehnen - zum Beispiel aber dann, wenn die Nationalität der jeweiligen Person nicht eindeutig geklärt werden kann. Ein abgelehnter Antrag heißt aber noch nichts. Betroffene können im Zweifel hier kostenlos Beschwerde einlegen und ihren Fall schildern, um doch noch ein Basiskonto anlegen zu können:

Übrigens: Beraterinnen und Berater in Banken und Sparkassen haben auch über den Antrag hinaus die Pflicht, Ankommende zu unterstützen - in unterschiedlichen Sprachen.

Was ist mit Online-Angeboten?

Auch im Internet gibt es einige Anbieter für Bankkonten. Sie werben damit, dass auch ohne Identitätsnachweis unkompliziert ein Konto eröffnet werden kann. Teilweise ist dafür nur eine Handynummer erforderlich.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rät, in diesen Fällen vorsichtig zu sein. Es könnte sich im schlimmsten Fall um Betrüger handeln. Beim Verbrauchertelefon (0800 2 100 500) lassen sich Angebote wie diese kostenlos erfragen und überprüfen.

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