Symbolbild: Ein Streifenwagen der Polizei ist mit Blaulicht im Einsatz.

Mann wegen kinderpornografischer Bilder in Essen festgenommen

Stand: 07.04.2024, 13:05 Uhr

Am Samstagmorgen ist am Essener Hauptbahnhof ein 24-Jähriger festgenommen worden. Auf seinem Smartphone hatte die Polizei kinderpornografische Bilder gefunden. Der Mann war in Begleitung eines Mädchens.

Die Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof hatte am frühen Samstagmorgen einen Mann festgenommen und sein Smartphone sichergestellt. Darauf hatten die Polizisten zuvor Aufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten gefunden.

Der 24-Jährige war in Begleitung eines 14-jährigen Mädchens am Bahnhof unterwegs gewesen. Die Bundespolizisten befragten die beiden zu ihrer Beziehung zueinander. Dabei machten der Mann und das Mädchen widersprüchliche Angaben.

Chatverläufe zeigten kinderpornografische Bilder

Bei weiteren Überprüfungen auf der Bundespolizeiwache wurde festgestellt, dass der wohnungslose Mann bereits wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes polizeilich bekannt war. Seine Beziehung zu dem Mädchen, mit dem er angetroffen worden war, bezeichnete er als freundschaftlich. Chatverläufe auf seinem Smartphone sollten das belegen.

Aus den Verläufen ging allerdings hervor, dass der Mann das Mädchen zu küssen aufgefordert und ihr Bilder mit pornografischen Inhalten gesendet hatte. Überwachungsvideos vom Essener Hauptbahnhof zeigten zudem, wie der Mann die Jugendliche auf den Mund geküsst hatte. Außerdem fanden die Beamten auf dem Handy Chatverläufe mit Bildern von Kindern in Unterwäsche und zum Teil entkleidet.

Mann in Polizeigewahrsam, Mädchen in einer Jugendschutzstelle

Der Mann verweigerte die Aussage. Er wurde festgenommen und in Polizeigewahrsam gebracht. Von dort soll er einem Richter vorgeführt werden. Die Bundespolizisten haben ein Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte und sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen eingeleitet.

Überprüfungen ergaben, dass das wohnungslose 14-jährige Mädchen bereits zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war. Sie wurde vom zuständigen Jugendamt abgeholt und in eine Jugendschutzstelle gebracht.

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