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Entlastungspaket: Wer von der Energiepreispauschale profitiert und wer nicht
Stand: 26.03.2022, 17:22 Uhr
Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger geschnürt. Zentral ist dabei eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Wer profitiert davon, wer nicht?
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Ob Gas, Öl oder Sprit - seit Beginn der Angriffe russischer Truppen auf die Ukraine vor gut vier Wochen sind in Deutschland die Energiepreise geradezu explodiert. Viele fragen sich, wie sie das bezahlen sollen. Die Ampel-Regierung will nun den Bürgerinnen und Bürgern finanziell unter die Arme greifen und hat ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Das Herzstück dieses Pakets: eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Wer bekommt sie, wer nicht?
Wer Anspruch auf die Energiepreispauschale hat
Eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten alle, die erwerbstätig sind. Im Beschluss heißt es: "Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt."
Konkret bedeutet das, dass die Auszahlung über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers erfolgt. Die Einmalzahlung gelte unabhängig von Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie oder Job-Ticket. Selbstständige bekommen einmalig ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung gesenkt.
Auf den 300 Euro-Betrag werden allerdings Steuern fällig. Beschäftigten mit einem hohen Steuersatz bleibt also unter dem Strich weniger als anderen. Die volle Summe kommt allen zugute, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben.
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Wann die Energiepreispauschale zur Auszahlung kommt
Teile des Entlastungspakets müssen als Gesetze Bundestag und Bundesrat passieren. Beobachter rechnen damit, dass diese Gesetze womöglich erst im Mai verabschiedet werden können. Nach Medien-Informationen aus Koalitionskreisen ist mit einem Start frühestens zum 1. Juni 2022 zu rechnen.
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Wer keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale hat
Nach derzeitigem Stand sind Rentnerinnen und Rentner ausgenommen. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, nennt dies in der "Bild"-Zeitung eine "grobe Ungerechtigkeit". Auch der CDU-Sozialexperte Dennis Radtke sprach sich dafür aus, Rentnern ebenfalls 300 Euro Energiezuschuss zu gewähren.
Ebenfalls keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben beispielsweise Menschen, die ausschließlich einen Minijob haben. Minijobs sind nicht in den Steuerklassen 1 bis 5 verortet. Auch Auszubildende ohne Vergütung sowie Studierende erhalten nach derzeitigem Stand keine 300 Euro als Energiepreispauschale. Auszubildende und Studierende, die Bafög beziehen, haben aber einen Anspruch auf eine einmalige Heizkostenpauschale von 230 Euro.
Unklar ist nach derzeitigem Stand, ob Arbeitslose (ALG I) einen Anspruch auf eine Energiepreispauschale oder eine Einmalzahlung haben.
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Welche weiteren Entlastungen die Bundesregierung plant
Die Bundesregierung plant darüber hinaus noch weitere Entlastungen. Dazu gehören:
- Für jedes Kind soll es ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro geben. Das Geld soll über die Familienkassen zur Auszahlung kommen. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit noch offen. Vorgesehen ist, den Bonus auf den Kinderfreibetrag anzurechnen.
- Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen sollen zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro nochmals einmalig 100 Euro pro Person bekommen.
- Befristet für drei Monate, und zwar bis Ende Juni, soll der Benzinpreis um 30 Cent je Liter und der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter fallen. Dafür wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestniveau gesenkt.
- Bürgerinnen und Bürger sollen deutschlandweit die Möglichkeit bekommen, für neun Euro pro Monat ein Ticket für öffentliche Busse und Bahnen zu kaufen. Dieser Ticketpreis soll für 90 Tage gelten.
- Bereits ab 2024 soll in Immobilien jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.