Energiepauschale im September: Alles Wichtige im Überblick

Stand: 01.09.2022, 12:58 Uhr

Um die Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise für die Verbraucher abzumildern, wird im September ein Pauschalbetrag von 300 Euro an alle Erwerbstätigen ausbezahlt. Was es bei der Einmalzahlung zu beachten gibt.

Nach dem Auslaufen des Tankrabatts und des 9-Euro-Tickets greift nun Teil drei des Entlastungspakets der Bundesregierung zur Abfederung der hohen Strom-, Gas-, und Benzinpreise: Mit dem September-Gehalt wird eine Energiepauschale von 300 Euro an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt. Doch was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Einmalzahlung, wie viel bleibt am Ende davon übrig und wie geht es danach weiter? Die Antworten im Überblick:

Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Alle, die in Deutschland leben und arbeiten oder Grenzpendler sind: Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten, Vorstände, Minijobber oder Aushilfskräfte. Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit bekommen Geld. Die Pauschale wird in der Regel mit dem September-Gehalt gezahlt. Bei Selbstständigen wird die Steuer-Vorauszahlung vom 10. September gesenkt. Wer Anfang des Jahres noch beschäftigt war, jetzt aber arbeitslos ist, bekommt das Geld ohne besonderen Antrag über die Steuererklärung.

Nicht erwerbstätige Personen gehen leer aus. Und damit vor allem viele Rentnerinnen und Rentner, aber auch Studierende, die nicht zumindest einen Minijob haben. Ein Umstand, der in den vergangenen Wochen vielfach kritisiert wurde.

Wer sich pro forma für ein paar Stunden beispielsweise als Babysitter anstellen lassen möchte, um an den Pauschalbetrag zu kommen, sollte allerdings aufpassen: Dafür und um möglichen Bußgeldern zu entgehen muss eine solche Anstellung offiziell angemeldet werden. Viele Behörden werten zwei Stunden Babysitten allerdings als "Gefälligkeitsverhältnis".

Wieviel bleibt am Ende übrig?

Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt. Es werden Lohn- und Einkommensteuer abgezogen, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Damit will die Ampel eine soziale Staffelung erreichen: Menschen mit wenig Einkommen bekommen mehr Geld als Topverdiener. Im Durchschnitt bleiben laut Finanzministerium 193 Euro.

Nur Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro bleiben, bekommen den vollen Betrag. Bei Spitzenverdienern, etwa Singles mit Steuerklasse 1 und 72.000 Euro Jahresgehalt, bleiben nach Berechnung des Steuerzahlerbunds dagegen nur rund 180 Euro übrig. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4 und Jahresgehalt von 45.000 Euro erhält 216,33 Euro Pauschale. Bei 15.000 Euro Jahresgehalt erhielte derselbe Arbeitnehmer 248,83 Euro.

Was ist darüber hinaus geplant?

Klar ist: Die Einmalzahlung reicht bei weitem nicht aus, um den enormen Anstieg der Energiepreise auszugleichen. Die Bundesregierung arbeitet deshalb an einem weiteren Entlastungspaket, von dem laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende profitieren sollen. In Regierungskreisen erwartet man aber, dass dieses Bündel nicht ganz so üppig ausfällt wie das letzte. Es gilt als wahrscheinlich, dass gezielt einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen entlastet werden.

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert für Familien einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro pro Kind. Dieser solle in diesem und im kommenden Jahr ausbezahlt werden. Darüber hinaus fordern CDU und CSU Entlastungen bei der Einkommenssteuer. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat für das kommende Jahr eine entsprechende Steuerreform angekündigt.

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