Die elektronische Krankmeldung ist da - eigentlich

Stand: 02.01.2023, 06:58 Uhr

Seit dem Jahreswechsel sollen Arbeitgeber nur noch digital die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter abrufen - der gelbe Schein ist Geschichte. Allerdings sind noch nicht alle Unternehmen bereit dafür.

Die Idee hinter der elektronischen Krankmeldung ist so simpel wie einleuchtend: Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - so der offizielle Name - sollen Krankmeldungen einfacher und sicherer vonstatten gehen. Dadurch sollen alle Beteiligten weniger Arbeit haben.

Nachdem sich seit Anfang 2022 Ärzte und Krankenkassen an dem Prozess beteiligen, ist das Meldeverfahren ab dem 1. Januar 2023 auch für alle Arbeitgeber verpflichtend. Ob das auch in der Umsetzung klappt, ist abzuwarten.

Fragen und Antworten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Wie funktioniert die eAU?

Am grundsätzlichen Prinzip der Krankschreibung ändert sich nichts. Wer krank ist und deswegen nicht arbeiten kann, muss sich von einem Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Bislang bekam der Erkrankte dann drei gelbe Scheine. Einen davon musste der Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber schicken, einen an die Krankenkasse und der dritte war für die eignen Unterlagen.

Dieses Procedere soll mit der eAU vor allem für die kranke Person einfacher werden. Denn die Arztpraxis soll schon jetzt die Krankmeldung auf digitalem Weg an die Krankenkasse des Patienten übermitteln.

Dort sollen die Arbeitgeber der Erkrankten sie dann ab 2023 abrufen. Auf diese Weise muss der oder die Erkrankte keine gelben Scheine mehr verschicken.

Wer nimmt an der eAU bereits Teil?

Die elektronische Krankmeldung gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Für privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie bekommen weiterhin gelbe Scheine, die sie bei ihrer Versicherung und ihrem Arbeitgeber einreichen müssen.

Das hängt damit zusammen, dass sich Privatärzte in Deutschland bislang nicht an dem Verfahren beteiligen. Ebenso wie Ärzte, Zahnärzte und Rehabilitationseinrichtungen im Ausland.

Für alle gesetzlich Krankenversicherten soll der Prozess der Krankmeldung aber ab dem 1. Januar noch einfacher werden. Bereits seit Anfang 2022 müssen sie theoretisch keinen gelben Schein mehr an die Krankenkasse schicken. Das übernimmt seitdem ihre Arztpraxis auf digitalem Weg.

Allerdings war der Start 2022 sehr holprig, da viele Praxen zum ursprünglichen Stichtag am 1. Januar 2022 noch nicht die nötige Ausstattung hatten. Bis Ende 2022 sollen sie das aber nachholen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden mittlerweile mehr als 80 Prozent aller Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermittelt.

Was hat sich zum 1. Januar 2023 geändert?

Nun sollen auch die Arbeitgeber an dem Prozess teilnehmen. Ab dem 1. Januar sollen sie die Krankmeldung ihrer Mitarbeiter digital bei den Krankenkassen abrufen - eigentlich. Denn auch hier könnte es zu Problemen kommen.

"Dem Vernehmen nach wissen die wenigsten Arbeitgeber davon, noch werden sie organisatorisch wie technisch in der Lage dazu sein", sagt Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In solchen Fällen wäre es dann weiter nötig, dass Patienten einen gelben Schein an ihre Arbeitgeber schicken.