Viele warten darauf, in diesem Jahr greifen sie - die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Im März 2023 sollen sie in Kraft treten, sie sollen aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten.
Konkret geht es um folgendes: Der Staat subventioniert den Preis, aber nur für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs. Beim Gas wird der Preis für private Haushalte und kleinere Unternehmen auf 12 Cent je Kilowattstunde begrenzt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Bei Strom ist der Preis auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzt.
Die Energie-Preisbremsen sind jedoch nicht die einzigen Neuregelungen im Jahr 2023: Es gibt noch weitere Steuer-Reformen, Förderungen und Anpassungen. Was sonst noch anders für Verbraucher wird.
A – Ausbildungsfreibetrag
Zum 1. Januar 2023 steigt der Ausbildungsfreibetrag von derzeit 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr. Mit dem Freibetrag wird der Sonderbedarf eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in der Berufsausbildung steuerlich abgegolten.
B – Bürgergeld
Zum 1. Januar 2023 kommt das Bürgergeld. Damit gehören die bisherigen Hartz IV-Leistungen der Vergangenheit an. Mit dem neuen Bürgergeld erhöht sich der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 53 Euro auf monatlich 502 Euro. Eine weitere Neuerung: Bedürftige dürfen über mehr Schonvermögen verfügen.
D – Deutschlandticket
In diesem Jahr wird bundesweit ein 49-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr eingeführt, der genaue Starttermin steht derzeit noch nicht fest. Bei dem Ticket handelt es sich um das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022.
E – E-Auto-Förderung
Ab 2023 werden bei E-Autos ausschließlich batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge gefördert. Beim Kauf eines reinen Elektroautos gibt es ab Januar 2023 je nach Kaufpreis einen Zuschuss zwischen 3.000 bis 4.500 Euro.
G – Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif steigt – und zwar auf 10.908 Euro ab dem 1. Januar 2023 (2022: 10.347 Euro). Das bedeutet, dass 2023 bis zu einem Einkommen von 10.908 Euro keine Steuern fällig werden.
H – Homeofficepauschale
Wer steuerpflichtig ist, kann dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem er oder sie ausschließlich zuhause arbeitet, einen Betrag von sechs Euro in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ab 2023 sind das maximal 1.260 Euro (bislang: 600 Euro). Damit steigt die Zahl der steuerlich begünstigte Homeoffice-Tage von 120 auf 210. Selbst wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht, greift die Regelung.
K – Kindergeld/Kinderfreibetrag
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar 2023 für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat. Bislang gab es für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte 225 Euro. Die Höhe des Kindergeldes für das vierte Kind ändert sich nicht, es beträgt bereits jetzt 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag – inklusive des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs – steigt – und zwar ab Januar 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro.
M - wie Mehrwegpflicht
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen anbieten, müssen ab 2023 ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen verkaufen. Dasselbe gilt für To-go-Getränke. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht mehr kosten als das Produkt in der Einwegverpackung. Kunden sind nicht verpflichtet, die Verpackung zurückzubringen - das Lokal muss ihnen jedoch die Wahl lassen. Das Ziel der neuen Mehrwegpflicht: Verpackungsmüll reduzieren.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Unternehmen wie Kioske und kleine Imbisse. Für Pizzakartons gilt ebenfalls die neue Mehrwegpflicht nicht.
M – Midijob
Die Midijob-Grenze steigt zum 1. Januar – und zwar um 400 Euro auf 2.000 Euro. Bis zu diesem Betrag stehen Midi-Jobber nicht in der Pflicht, die vollen Sozialbeiträge zu zahlen.
N – Notvertretungsrecht
Ab Januar gilt ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner. Mit der Neuregelung kann der Partner oder die Partnerin künftig für einen Zeitraum von sechs Monaten in Gesundheitsangelegenheiten oder über eine kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahme entscheiden. Was viele nicht wissen: Bislang hatten Ehegatten und Lebenspartner solche Befugnisse nicht automatisch.
P – Photovoltaik
Um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu forcieren, sind ab Januar Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt Leistung (kWp) steuerfrei. Wer den mit PV-Anlagen erzeugten Strom teilweise oder voll ins Stromnetz einspeist, erhält zudem künftig eine höhere Vergütung.
R – Renten und Steuern
Ab 1. Januar können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Rentenbeiträge in vollem Umfang absetzen. Auf Renten erhebt der Fiskus künftig in der Auszahlungsphase Steuern.
S – Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen steigt ab 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende - für 2022 liegt dieser Betrag bei 801 Euro. Für Ehepaare beträgt der Sparer-Pauschbetrag künftig 2.000 Euro (2022: 1.602 Euro).
T – Tabaksteuer
Zigaretten werden immer teurer – für eine Schachtel müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ab Januar zehn Cent mehr zahlen. Grund ist die gestiegene Tabaksteuer. Im Jahr 2022 kostete nach Angaben des Deutschen Zigarettenverbands eine Schachtel Zigaretten im Schnitt 7,60 Euro, ab Januar 2023 werden es also im Schnitt 7,70 Euro sein.
W – Wohngeldreform
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform in Kraft. Beim Wohngeld geht es um einen staatlichen Zuschuss zur Miete. Beantragen können ihn Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch unter dem Strich wenig Geld zur Verfügung haben. Bislang haben 600.000 Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete, mit der Reform könnten bis 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzukommen. Das Wohngeld erhöht sich zudem im Schnitt um 190 Euro pro Monat. Damit bekommen die Bezieherinnen und Bezieher künftig im Schnitt 370 Euro monatlich.