Corona-Neuinfektionen in NRW: Konsequenzen für Fußballfans
Stand: 20.09.2020, 09:30 Uhr
In NRW gibt es unter anderem in Köln und Gelsenkirchen viele Corona-Neuinfektionen. Wie das Infektionsgeschehen eingedämmt wird, entscheiden vor allem die Behörden vor Ort – und diese Entscheidungen betreffen am Wochenende vor allem den Fußball.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland war am Samstag so hoch wie seit Ende April nicht mehr. Innerhalb eines Tages haben die Gesundheitsämter in Deutschland 2.297 neue Corona-Infektionen gemeldet. Das hat das Robert-Koch-Institut (RKI) am Morgen bekanntgegeben.
Davon ist die Stadt Köln stark betroffen: Deshalb wurde am Freitagabend kurzfristig entschieden, dass zum Fußballbundesliga-Spiel des 1. FC Köln keine Zuschauer zugelassen werden.
"Wir alle hätten uns gewünscht, mit Zuschauern zu spielen. Aber wir sind gut beraten, die Pandemie gemeinsam mit der Politik und der Gesellschaft zu bewältigen", sagte der Geschäftsführer des 1. FC Köln, Alexander Wehrle. "Jetzt ist es am wichtigsten, dass die Fallzahlen in Köln nicht weiter steigen."
Rund 10.000 Zuschauer in Dortumd
In Dortmund gibt es 80.000 Zuschauerplätze im Stadion. Beim Spiel am Samstag gegen Borussia Mönchengladbach durften rund 10.000 Zuschauer ins Stadion kommen. Das sind lediglich zwei Beispiele dafür, wie die Maßnahmen in der Corona-Pandemie vor allem lokal entschieden werden.
Wichtig für lokale Maßnahmen ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz: Das ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000-Einwohnern. Generell gilt ein Wert von 50 als Grenze, um Schritte einzuleiten, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen.
Besondere Regel für den Profifußball
Für den Profifußball in der ersten und zweiten Bundesliga gilt allerdings eine besondere Regel: Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 35, dürfen keine Fans ins Stadion. Bis zu diesem Wert sind bis zu 20 Prozent der Zuschauer erlaubt, die üblicherweise ins Stadion passen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Die Vereine müssen Hygienekonzepte erstellen, die die Gesundheitsämter vor Ort genehmigen müssen.