Zwei Aktenordner mit der Aufschrift "Hartz IV" und "Bürgergeld"

Bundesregierung beschließt zum 1. Januar das "Bürgergeld"

Stand: 14.09.2022, 13:10 Uhr

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Bürgergelds für Langzeitarbeitslose beschlossen. Es soll zum 1. Januar das unbeliebte heutige Hartz-IV-System ablösen.

Die Regelsätze der Grundsicherung sollen dabei deutlich steigen. So sollen Alleinstehende 502 Euro im Monat erhalten und Jugendliche 420 Euro. Heute erhalten Alleinstehende 449 Euro im Monat. Hinzu kommen die Kosten für Miete und Heizung.

Zudem sollen Arbeitssuchende in den Jobcentern künftig weniger Druck ausgesetzt sein. Abgeschafft werden soll das Prinzip, nach dem die Vermittlung in einen Job Vorrang hat. Stattdessen soll Weiterbildung gestärkt werden.

Kosten für Wohnung werden zwei Jahre übernommen

Die Kosten für die Wohnung sollen in den ersten beiden Jahren künftig auf jeden Fall voll übernommen werden. Auch Ersparnisse bis zu 60.000 Euro soll man in dieser Zeit behalten dürfen. Im ersten halben Jahr sollen zudem keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für die parlamentarischen Beratungen der Sozialreform frei.

Die "Hartz-IV"-Hilfen für Langzeitarbeitslose waren 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) eingeführt worden.

Helmut Dedy: Fortschritte und neue Probleme

Insgesamt sei das Bürgergeld ein Schritt in die richtige Richtung, meinte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Insbesondere die zusätzlichen Anreize für Weiterbildung und Ausbildung seien ein Fortschritt. Allerdings sieht Dedy auch Probleme: So müssten die Jobcenter zunächst "jegliche Wohnkosten akzeptieren" - auch wenn die Miete sehr hoch ist.

Auch das Vermögen der Arbeitslosen werde zwei Jahre lang so gut wie nicht angerührt. "Diese Karenzzeiten von zwei Jahren für Wohnen und Vermögen sind zu lang und müssen verkürzt werden", forderte Dedy.

Während der Sozialverband Deutschland (SoVD) die nun beschlossene Erhöhung der Hilfen angesichts der hohen Inflation immer noch für zu gering hält, fürchten Arbeitgeber, dass das Bürgergeld Arbeitslose davon abhalten könnte, niedrig bezahlte Stellen anzunehmen.

Hubertus Heil: Möglichkeit von Sanktionen bleibt

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte das Bürgergeld gegen den Vorwurf, es würde weitgehend ohne eigenes Engagement der Bezieher gezahlt. "Das Thema Mitwirkungspflichten, das bleibt. Aber das konzentrieren wir auf das, wo es notwendig ist", sagte Heil am Mittwoch im Deutschlandfunk. "Und ich sage es mal deutlich: Menschen, die chronisch keine Termine (beim Jobcenter) wahrnehmen, die haben auch mit Rechtsfolgen im neuen System zu rechnen."

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