Studiogespräch: Maria Linnhoff, Vorsitzende des Verband unabhängiger selbstständiger Reisebüros

Aktuelle Stunde 23.07.2023 37:07 Min. UT Verfügbar bis 23.07.2025 WDR

Brand im Urlaubsort: Welche Rechte haben Urlauber?

Stand: 23.07.2023, 16:29 Uhr

Nach verheerenden Waldbränden wurden auf der griechischen Insel Rhodos bislang 19.000 Menschen in Sicherheit gebracht. Welche Reiserechte gelten jetzt für Urlauber? Fragen und Antworten.

Nach der Evakuierung vieler Dörfer und Hotelanlagen wegen großer Waldbrände haben Tausende Menschen auf der griechischen Ferieninsel Rhodos die Nacht von Samstag auf Sonntag im Freien verbracht. Viele wurden auch in Schulen, Turnhallen oder auf Fähren untergebracht. Unter den Bewohnern von Rhodos gab es eine große Welle der Hilfsbereitschaft: Viele nahmen Touristen in ihren privaten Unterkünften auf, besorgten Essen, Wasser, Bettwäsche und Matratzen.

Feuerwehrmann mit Feuerwehrschlauch

Feuerwehrmann im Einsatz auf Rhodos

Das Feuer hat seit seinem Ausbruch am Dienstag große Waldflächen und mehrere Gebäude zerstört. 19.000 Menschen sind aus ihren Häusern und Hotels in Sicherheit gebracht worden. Die größte Evakuierungsaktion, die es jemals in Griechenland gegeben hat, wie das Büro von Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis mitteilte. Das Außenministerium helfe Ausländern am Flughafen von Rhodos bei der Ausreise. Welche Rechte haben Urlauber, wenn es brennt?

Kann man wegen eines Waldbrandes vor Ort den Urlaub stornieren?

Wenn das Urlaubsparadies wegen außergewöhnlicher Umstände zum Alptraum wird, können Urlauber bei einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen, sagt die Verbraucherzentrale. Wenn zum Beispiel der Wald brennt wie derzeit in Griechenland und das Feuer dem Hotel gefährlich nahe kommt, dann ist die Lage klar, sagt auch Reise-Expertin Gesine Jüttner. "Kein Reiseveranstalter wird Sie dort hinschicken, denn er trägt ja die Verantwortung für Sie als Reisenden.

Wer schon vor Ort ist, werde möglicherweise evakuiert - auf Kosten des Reiseveranstalters. Dieses Recht habe man allerdings nur im Rahmen einer Pauschalreise. Wer individuell reist, müsse sich um diese Dinge selbst kümmern. "Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können sie diese nicht einfach stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen", erklärt der ADAC. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann, zum Beispiel weil das Hotel wegen eines Waldbrandes in unmittelbarer Nähe evakuiert werden muss.

Hotel auf Rhodos wird evakuiert

Hotel auf Rhodos wird evakuiert

Für Pauschalurlauber gilt: "Sie können den Vertrag kündigen, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wird, und versuchen schnell nach Hause zu kommen. Für die nicht genutzten Reiseleistungen können Sie Erstattung verlangen, für die genutzten Reiseleistungen kann der Veranstalter den Reisepreis einbehalten", heißt es seitens der Verbraucherzentrale. "Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren." Sollte die Rückbeförderung teurer sein, als ursprünglich geplant, so trage der Reiseveranstalter die Kosten.

Die Umstände müssen unmittelbar am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe auftreten und die Anreise oder die Durchführung der Reise muss erheblich beeinträchtigt sein, sagt der ADAC. Wichtig ist also immer die Lage vor Ort und nicht das persönliche Empfinden. Wer ein Hotel gebucht hat, dass gar nicht im Brandgebiet liegt, kann auch nicht einfach die Reise stornieren. "Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust den Rücktritt erklärt, kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen", heißt es dazu bei der Verbraucherzentrale.

Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Das ist laut Verbraucherschützern dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen. 

Reagieren die Fluggesellschaften schon?

Ein Tui-Flugzeug wird auf dem Vorfeld des Düsseldorfer Flughafens

Tui-Flieger bringen keine Touristen mehr nach Rhodos

Trotz andauernder Brände landeten im Laufe des Sonntags neue Ferienflieger auf der Insel Rhodos. Allerdings hat der Reisekonzern Tui nun reagiert und bringt vorerst keine Touristen mehr auf die Ferieninsel. Die Flugverbindungen blieben aber bestehen, um Gäste zurück nach Deutschland zu fliegen, sagte Aage Dünhaupt, Leiter der Kommunikation von Tui Deutschland.

Zudem könnten viele Reisende von ihrem Flug zurücktreten. Gäste, die bis kommenden Freitag nach Rhodos gebucht seien, könnten kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Urlaubsziel umbuchen. Der Tui-Konzern habe insgesamt derzeit etwa 39.000 Gäste auf Rhodos, sagte Dünhaupt, 7.800 von ihnen seien vom Feuer betroffen und in Sicherheit gebracht worden.

Der Konzern DER Touristik schränkt sein Reiseangebot nach eigenen Angaben stark ein.

Was tun, wenn man seine Ausweispapiere zurücklassen musste?

Das griechische Außenministerium hat am Flughafen der Insel einen Hotspot eingerichtet, wo Touristen unbürokratisch eine Ausreisegenehmigung erhalten, wenn sie keine Ausweispapiere mehr haben. Das berichtet am Sonntag der griechische Staatssender ERT. Viele Menschen hätten vor dem Feuer flüchten müssen und unter Umständen keine Zeit mehr gehabt, ihr Hab und Gut mitzunehmen.

Was tun, wenn man Angehörige vermisst?

Der Krisenstab des Zivilschutzes hat zwei Telefonnummern für ausländische Besucher eingerichtet, wenn sie Angehörige vermissen. Sie lauten +30 210 3681259 und +30 210 3681350, wie die Behörde auf Twitter mitteilte. Vermisst wird bislang nach offiziellen Angaben niemand.

Über dieses Thema berichten wir am 23.07.2023 auch im WDR Fernsehen in der Aktuellen Stunde um 23.07.2023.

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