Nach Wahldebakel 2021 in Berlin: Erneute Urnengänge bereits 2023

Stand: 16.11.2022, 18:24 Uhr

Als Konsequenz aus dem Wahldebakel 2021 in Berlin stehen in der Bundeshauptstadt bereits 2023 erneute Urnengänge an: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird wiederholt, in 431 Berliner Wahllokalen zudem die Bundestagswahl.

Das Wahldebakel in Berlin 2021 hat weitreichende Folgen: Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Mittwoch sind die Wahl zum Abgeordnetenhaus und die immer im Gleichklang stattfindenden Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen ungültig - sie müssen komplett wiederholt werden.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) erklärte nach der Urteilsverkündung: "Wir respektieren dieses Urteil, der Berliner Senat wird keine Beschwerde dagegen einlegen."

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Bundesverfassungsgericht könnte Parlamentsbeschluss anfechten

Aber nicht nur das: Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in 431 (von insgesamt über 2.200) Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das hatte vergangene Woche der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen.

Der Parlamentsbeschluss könnte noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden, aber es sieht danach aus, dass eine halbe Million Menschen in Berlin erneut an die Wahl-Urne gerufen werden.

Was war passiert?

Am 26. September 2021 wurden in Zeiten der Corona-Pandemie in Berlin der Bundestag, das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren Pannen und massive organisatorische Probleme.

Archivbild - Eine jugendliche Hand steckt einen Stimmzettel in die Wahlurne.

Dazu zählten nach Feststellung des Gerichts falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten. In etwa der Hälfte der 2.256 Wahllokale stimmten Menschen noch nach der offiziellen Schließungszeit um 18.00 Uhr ab. Vor diesem Hintergrund gingen 35 Einsprüche gegen die Wahl beim Verfassungsgericht ein.

Was hat nun das Gericht entschieden?

Wegen "schwerer systemischer Mängel" schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie einer "Vielzahl schwerer Wahlfehler" sei die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus ungültig und müsse wiederholt werden, erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting. "Nur so kann eine Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen gewährleistet werden, die den rechtlichen Anforderungen an demokratische Wahlen entspricht."

Die Fehler hätten Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Verteilung der Mandate. 88 von 147 Parlamentssitzen seien von mandatsrelevanten Wahlfehlern betroffen. Genau lasse sich indes nicht feststellen, wie viele Menschen ihre Stimme nicht abgeben konnten oder unter irregulären Umständen wählen mussten. Wahlfälschungen oder andere Manipulationen habe es nicht gegeben, so das Gericht, das sein Urteil mit 7:2 Richterstimmen fällte.

Wann wird neu gewählt?

Nach dem Urteil muss die Wahlwiederholung innerhalb von 90 Tagen stattfinden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler legte den Termin auf den 12. Februar 2023 fest, den letzten Sonntag innerhalb der Frist.

Und was ist mit der Bundestagswahl?

Montage: Hand auf Tastatur. Reichstagsgebäude in Berlin

Die muss nach einem am 10. November gefassten Beschluss des Bundestages auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses teilweise wiederholt werden. Konkret geht es um 327 von 2.256 Wahlbezirken sowie um 104 von 1.507 Briefwahlbezirken. Sie liegen in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen, Wähler sollen dort Erst- und Zweitstimmen erneut abgeben können. Allerdings wird damit gerechnet, dass dies noch nicht das letzte Wort ist und am Ende Karlsruhe entscheidet: Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird.

Wie sind die Reaktionen?

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat den Beschluss des Bundestags zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin begrüßt - und zugleich eine Klärung des künftigen Vorgehens in derartigen Fällen angemahnt.

"Die Wiederholung ist richtig, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den korrekten Wahlablauf nachhaltig zu sichern." Georg Thiel, Bundeswahlleiter

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Könnten alle Wahlwiederholungen an einem Termin stattfinden?

Das hängt davon ab, ob das Bundesverfassungsgericht in der Frage einer Wiederholung der Bundestagswahl mit ins Spiel kommt. Falls ja, benötigt es wohl einige Zeit, um eine derart bedeutsame Entscheidung treffen zu können. In dem Fall würden im Februar zunächst wohl nur das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente erneut gewählt, der Bundestag dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Beginnt mit einer Wiederholungswahl die Legislaturperiode im Berliner Abgeordnetenhaus neu?

Nein, sie endet weiterhin fünf Jahre nach der Wahl vom September 2021, also im Herbst 2026. Denn es handelt sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Wiederholungswahl, bei der als Direktkandidaten sowie auf den Landes- oder Bezirkslisten der Parteien dieselben Bewerber antreten wie 2021. Bis zur Wahlwiederholung bleiben Abgeordnete und Senat auch im Amt. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, dass alle bis zur Konstituierung des neuen Parlaments nach der Wiederholungswahl erlassenen Rechtsakte wirksam bleiben.

Was bedeutet die Neuwahl für den Bundestag?

Ob oder wie sich die neuen Wahlen auf die Zusammensetzung des Bundestags auswirken wird, ist unkar. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte das zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.

Über dieses Thema berichten wir im WDR am 16.11.2022 auch im Fernsehen: Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.