Eine Gruppe Vertriebener zieht durch das Dorf Grochow

25. März 1953 - Bundestag verabschiedet Bundesvertriebenengesetz

Stand: 25.03.2018, 00:00 Uhr

Ostpreußen, Pommern, Ostbrandenburg, Schlesien - kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges flüchtet etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung aus den damaligen deutschen Ostgebieten vor der vorrückenden Roten Armee. Noch während des Krieges beginnt auch die teilweise gewaltsame Ausweisung deutscher Minderheiten aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn.

Die nationalsozialistische Angriffs- und Ausrottungspolitik wirkt sich auch im Nachhinein aus: Schätzungsweise bis zu 14 Millionen Deutsche machen sich auf den Weg nach West- und Ostdeutschland, sagt Gundula Bavendamm, Leiterin der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin. Wie viele von ihnen auf der Flucht gestorben sind, ist bis heute unklar.

Bundesvertriebenengesetz verabschiedet (am 25.03.1953)

WDR 2 Stichtag 25.03.2018 04:11 Min. Verfügbar bis 22.03.2028 WDR 2


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Ablehnung der Geflüchteten

Die Geflüchteten werden nicht mit offenen Armen empfangen. "Es gab keine Willkommenskultur", sagt Historiker Andreas Kossert. "Das rassistische Gedankengut der nationalsozialistischen Ideologie war weiterhin präsent." Jahrelang habe die Nazi-Propaganda das Vorurteil von den "slawischen Untermenschen" geprägt.

Die soziale Frage der Bundesrepublik sei in den 1950er und 1960er Jahren die prekäre Lage der Vertriebenen und Flüchtlinge gewesen, so Historikerin Bavendamm. "Und darauf hat man mit Gesetzen reagiert."

Eingliederung als Ziel

Neben dem Flüchtlingssiedlungsgesetz, dem Soforthilfegesetz und dem Lastenausgleichsgesetz gibt es als umfassende Regelung das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Es wird am 25. März 1953 vom Bundestag verabschiedet und soll die Grundlagen für die Eingliederung der Vertriebenen schaffen.

In 107 Paragrafen werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen bestimmt. Das "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge" enthält auch Bestimmungen über die Zulassung zu Berufen und die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit.

Verteilung auf Bundesländer

Geregelt wird ebenfalls die Umsiedlung zwischen den verschiedenen Bundesländern nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und gemäß einem jährlich aufgestellten Umsiedlungs- und Finanzierungsplan.

Im BVFG wird zudem dem Bund und den Ländern die Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge auferlegt. Bereits seit 1948 sind in den Westzonen überparteiliche Zusammenschlüsse der Vertriebenen erlaubt, die sogenannten Landsmannschaften. Nach der Gründung der Bundesrepublik haben sich die Vertriebenen auch als Partei organisiert: 1950 ist der "Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten" (BHE) zugelassen worden.

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