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ZeitZeichen

02.02.1926 - Gesetzentwurf zur Fürstenenteignung

Stand: 09.12.2015, 16:02 Uhr

In Österreich machten die Sozialisten nach dem Ersten Weltkrieg kurzen Prozess: Die Habsburger mussten das Land verlassen, ihr Vermögen fiel an den Staat. Anders im Deutschen Reich; hier musste die SPD mit zwei bürgerlichen Parteien Kompromisse schließen. Halbherzige Kompromisse, denn das Eigentum der Fürstenhäuser wurde lediglich beschlagnahmt, nicht vergesellschaftet.

Von Heiner Wember

In den Folgejahren versuchten Hochadelige entsprechend, vor Gericht ihre alten Rechte durchzusetzen. Nach einigen aufsehenerregenden Urteilen erkannten die Kommunisten die Öffentlichkeitswirksamkeit dieses Themas und leiteten ein erfolgreiches Volksbegehren ein, das zum Volksentscheid führte. Die SPD machte - halbherzig - mit. Am Ende scheiterte der Volksentscheid, weil Reichspräsident Hindenburg die Hürde  besonders hoch gehängt hatte und entsprechend eine absolute Mehrheit der Wahlberechtigten für die Enteignung hätte stimmen müssen.

Die Debatte entzweite die Gesellschaft der Weimarer Republik noch stärker, und am rechten Rand trommelte bereits eine Splitterpartei gegen die Enteignung: Adolf Hitler und seine NSDAP forderten, "die Juden" zu enteignen anstelle der alten Fürstenhäuser.

Redaktion: Ronald Feisel

Fürstenabfindung, Gesetzentwurf vorgelegt (am 02.02.1926)

WDR ZeitZeichen 02.02.2016 14:59 Min. Verfügbar bis 30.01.2026 WDR 5


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