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22.03 - 06.00 Uhr ARD Infonacht
Nahaufnahme: Jemand hält einen syrische Reisepass in den Händen.

Passpflicht für Flüchtlinge

Deutsche Behörden verlangen, dass Flüchtlinge einen gültigen Pass besitzen. Für die Ausstellung eines neuen Reisepass müssen Flüchtlinge jedoch viel Geld an die Regimes zahlen, vor denen sie geflohen sind. Und der Gang in die Konsulate kann gefährliche Folgen haben.

Flüchtlinge mit "subsidiärem Schutz" oder "Abschiebungsverbot" müssen ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland nach einem Jahr, dann alle zwei und später alle fünf Jahre neu verlängern. Dafür müssen sie einen gültigen Pass vorlegen, den sie in Botschaften und Konsulaten ihres "Heimatlands" beantragen sollen. Und das obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davor warnt, dass Geflüchteten, sowie den im Land verbliebenen Verwandten und Freunden, dadurch von "staatlichen Akteuren ihre(s) Herkunftslandes (…) ein ernsthafter Schaden drohen" kann.

Viele Regimes nutzen die "Passbeschaffungspflicht" deutscher Behörden skrupellos aus: Zuerst registrieren sie die privaten Adressen ihrer geflüchteten Gegner. Dann verkaufen sie ihnen teils zu Wucherpreisen immer neue Reisepässe, oft mit kurzer Gültigkeitsdauer: Allein die syrische Botschaft in Berlin soll mit nur zwei Jahre gültigen Reisepässen für Hunderttausende schutzbedürftige Syrer viele Millionen Euro jährlich einnehmen, rechnen Flüchtlingsorganisationen glaubhaft vor. Belegt sind "Gebühren" bis zu 750 Euro pro Stück. Ein Syrer wurde nach seinem Botschaftsgang in Berlin vom Geheimdienst angesprochen und nach Syrien gelockt, wo er spurlos verschwand.

Autorin: Achim Nuhr

Redaktion: Beate Wolff

Die Recherche für das Feature wurde von der Otto-Brenner-Stiftung unterstützt.

Passpflicht für Flüchtlinge

WDR 5 Neugier genügt - das Feature 03.09.2024 20:36 Min. Verfügbar bis 02.09.2025 WDR 5 Von Achim Nuhr


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