Stromkabel gewickelt um ein Portemonnaie mit Geldscheinen

Gericht entscheidet: Energieversorger sind an Preisgarantien gebunden

Stand: 30.08.2022, 15:03 Uhr

Wer in seinem Vertrag einen bestimmten Gas- oder Strom-Tarif garantiert hat, muss Preis-Erhöhungen nicht hinnehmen. Das Landgericht Düsseldorf hat einem Unternehmen verboten, seine gestiegenen Kosten umzulegen.

Weil viele Energie-Unternehmen gerade deutlich mehr beim Strom- und Gas-Einkauf zahlen müssen, wollen viele die Preise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Das hatte auch ExtraEnergie aus Monheim geplant und Preiserhöhungen für diejenigen angekündigt, die einen Festpreis im Vertrag garantiert haben.

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Anbieter das am Dienstag per einstweiliger Verfügung verboten. ExtraEnergie muss weiter zu den vereinbarten Preisen liefern. Das sei eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die gesamte Branche: "Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Beschluss schützt Kunden von ExtraEnergie

Das Unternehmen kann gegen die nicht rechtskräftige Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören die Marken "prioenergie" sowie "hitenergie". Die Verbraucherzentrale NRW stellte einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen können.

ExtraEnergie habe Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Preisänderungen waren demnach nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen wachsender Kosten für die Beschaffung von Energie.

Verbraucherzentrale rät: Zählerstände ablesen

Vorsorglich sollten die Zählerstände zum 1. September 2022 abgelesen werden, rieten die Verbraucherschützer. Bei der kommenden Rechnung sollte dann sorgfältig geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden, rieten die Verbraucherschützer. Von ExtraEnergie war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hatten viele Kunden Ende Juli ein Schreiben erhalten, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informierte, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen hatten.

ExtraEnergie: "Störung der Geschäftsgrundlage"

Die Anbieter hätten die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten begründet und sähen darin eine "Störung der Geschäftsgrundlage", wie sie der Paragraf 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches beschreibe.