Der Naturschutzbund hatte gegen die beiden Windkraftanlagen in Bad Wünneberg geklagt. Grund dafür sei die Gefährdung verschiedener Vogelarten wie Uhu, Rotmilan, Rohrweihe, Mäusebussard, Feldlerche und verschiedene Watvögel. Der Kreis Paderborn hatte den Bau der Anlagen erlaubt.
Für Greifvögel kann eine Begegnung mit einem Windrad tödlich enden
Die geplanten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Vögel seien nicht ausreichend, meint der Nabu. Die Standorte der Windenergieanlagen lägen außerdem in einem faktischen Vogelschutzgebiet.
Parteien einigen sich
Vor dem Oberwaltungsgericht in Münster haben sich die beiden Parteien nun geeinigt. Es soll eine Ersatzfläche in näherer Umgebung geschaffen werden, damit die Vögel dorthin ausweichen können. Außerdem will der Kreis Paderborn doppelt so viel Fläche zur Verfügung stellen wie bisher vom Kreis als notwendig berechnet.
NABU für Ausbau erneuerbarer Energien
Der Nabu setzt sich nach eigenen Angaben für den notwendigen und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Dabei wird nach Ansicht der Naturschützer aber zu oft der Artenschutz vernachlässigt. In NRW sind noch mehrere Klagen anhängig. Ein enormes Ausbaupotenzial sieht der Nabu auf bereits genutzten Flächen in Industrie- und Gewerbegebiet.
Windrad-Klagen immer häufiger vor OVG
Anwohner finden die Größe der geplanten Anlage erdrückend
Ende April hatte das Gericht eine Klage gegen zwei Windräder im Kreis Warendorf abgelehnt. Dort hatten Anwohner gegen die 217 Meter hohen Windkraftanlagen geklagt. Das Gericht entschied sich für den Bau der Windräder, weil der Kreis Warendorf alle rechtlichen Vorschriften eingehalten hatte.
Wegen Streitigkeiten um Windkraftanlagen landen beim Oberverwaltungsgericht in Münster jährlich rund 100 neue Klagen. Rund die Hälfte komme von Anlagenbetreibern, die anderen von Anwohnern oder von Naturschutzverbänden.