Urteilsverkündung im Prozess um die Gruppe S.

Lokalzeit OWL 30.11.2023 Verfügbar bis 30.11.2025 WDR Von Thomas Wöstmann

Anschlagspläne auf Moscheen: Haftstrafen für Mitglieder der Gruppe S.

Stand: 30.11.2023, 11:02 Uhr

Im Terrorismus-Prozess um die sogenannte Gruppe S. hat das Oberlandesgericht Stuttgarter fast alle Angeklagten zur Haftstrafe verurteilt. Markus K. und Thorsten W. haben ihre Strafe bereits durch ihre Untersuchungshaft abgesessen.

Von Thomas Wöstmann

Thomas N. aus Minden wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 59-Jährige sitzt seit 2020 in Untersuchungshaft und muss daher noch ein knappes weiteres Jahr in Haft bleiben. Für das Gericht ist N. Mitbegründer einer terroristischen Vereinigung, die Anschläge auf Moscheen geplant haben soll. In seinem Haus fand das maßgebliche Treffen der Gruppe statt.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Angeklagten verurteilt

Markus K. aus Minden dagegen kann in Freiheit bleiben. Er erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten - genau die Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte. Polizeimitarbeiter Thorsten W. aus Hamm wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, auch er hat seine Strafe bereits in Untersuchungshaft abgesessen.

Der Polizei-Informant Paul U. als einziger Angeklagter freigesprochen

Vor zweieinhalb Jahren hatte der Prozess unter anderem gegen die zwei Männer aus Minden am Oberlandesgericht Stuttgart begonnen. Der mutmaßliche Kopf der Gruppe, Werner S., wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Prozess um Terrorgruppe S. am Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim

Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim

Die gesamte Anklage drehte sich um ein Treffen in Minden im Februar 2020. Im Haus des selbstständigen Fliesenlegers Thomas N. trafen sich damals zwölf Männer - fast alle saßen auf der Anklagebank und warteten heute auf die Urteile. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, bei dem Mindener Treffen Anschläge auf Moscheen geplant zu haben.

Angeklagte sollen Anschläge geplant haben

Der Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart läuft seit April 2021. Zwölf Angeklagten wird vom Generalbundesanwalt vorgeworfen, eine rechtsgerichtete terroristische Vereinigung gegründet oder unterstützt zu haben. Drei von ihnen kommen aus NRW. Bei einem Treffen in Minden soll die Gruppe konkret Bombenanschläge auf Moscheen verabredet haben, um damit einen Bürgerkrieg in Deutschland zu provozieren.

Was vor dem Mindener Treffen besprochen und diskutiert wurde, ist vielfach dokumentiert: Die durch einen Informanten eingeweihte Polizei hatte Telefone abgehört und Nachrichten aus sozialen Medien zugespielt bekommen. Sie wurden als Beweismittel in den Prozess eingeführt – und im Gerichtssaal über Stunden gezeigt oder vorgespielt.