Windrad in Abendsonne

Kreis Lippe durfte Windräder auf der Gauseköte nicht ablehnen

Stand: 16.02.2024, 18:42 Uhr

Der Kreis Lippe muss neu entscheiden, ob im Wald zwischen Detmold und Schlangen Windräder gebaut werden dürfen. Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag mitgeteilt.

13 Windkraftanlagen wollte Westfalenwind auf der Gauseköte, einem Gebirgspass zwischen Detmold und Schlangen im Kreis Lippe, errichten. Doch nachdem die britischen Streitkräfte Bedenken geäußert hatten, verweigerte der Kreis die Genehmigung für die Windräder.

Archiv:  Das Gebäude des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts und Verfassungsgerichtshofes.

Das OVG Münster fällte die Entscheidung zur Windkraft

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden: Die Ablehnung war nur für sechs der 13 Anlagen rechtmäßig. Für die übrigen muss der Kreis neu entscheiden.

Einwände der britischen Streitkräfte

Die geplanten Anlagen liegen nahe dem Truppenübungsplatz Senne. Nach Rücksprache mit den britischen Streitkräften, die den Truppenübungsplatz ebenfalls nutzen, sprach sich die Bundeswehr gegen den Bau der Windräder aus. Hierauf stützte der Kreis Lippe seine Ablehnung.

Landstraße in hügeliger Waldlandschaft

Um dieses Areal geht es in dem Streit

Sechs der ursprünglich geplanten Anlagen liegen innerhalb eines Flugbeschränkungsbereichs, der zwei Kilometer über die Grenze des Truppenübungsplatzes hinausgeht. Für diese Anlagen sei die Ablehnung rechtmäßig, so das Gericht.

Für die sieben Anlagen außerhalb dieses Bereichs sei eine Gefährdung für den Luftverkehr aber nicht hinreichend plausibel gemacht worden, befanden die Richter. Die britischen Streitkräfte hatten argumentiert, die Anlagen lägen in einem Anflugkorridor für Kampfjets.

Gericht: Keine Gefahr für Luftverkehr

Es sei allerdings nicht ersichtlich, dass Kampfjets im Bereich der geplanten Windkraftanlagen noch so tief fliegen müssten, befand das Gericht. Zudem sei davon auszugehen, dass der Flugbeschränkungsbereich ausreichend bemessen ist.

Der Kreis Lippe hätte die Anträge daher nicht ablehnen dürfen und muss nun erneut über sie entscheiden.

Unsere Quellen:

  • WDR-Recherchen
  • Pressemitteilung des OVG Münster

Über dieses Thema berichten wir am 16.02.2024 im WDR Hörfunk in der WDR2-Lokalzeit und im WDR Fernsehen: Lokalzeit OWL.