Ein Mann steht auf einem Baustellenkran.

"Krankletterer" aus Münster muss im Gefängnis bleiben

Stand: 29.11.2023, 20:14 Uhr

Das Landgericht Münster hat den so genannten "Krankletterer" zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das ist das Ergebnis des Berufungsprozesses vom Mittwoch.

Von Dominik Hamers

Damit bleibt Nicolas T. in Haft. Im Juni hatte ihn bereits das Amtsgericht Münster zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Beleidigungen, wegen Bedrohung gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung. Das Landgericht blieb bei der Dauer, gewichtete die einzelnen Straftaten jedoch anders als das Amtsgericht es im Sommer getan hatte. 

Staatsanwaltschaft forderte längere Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidiger wiederum hatten auf Aufhebung des Haftbefehls und Aussetzung der verbleibenden Strafe auf Bewährung plädiert. Das begründeten die Anwälte damit, dass der Angeklagte in der Zwischenzeit verstanden habe, dass er damals Unrecht getan hatte. 

"Wir verhandeln aber die Taten, die er begangen hat“, merkte der Richter in der Urteilsbegründung an. Als weniger schwerwiegend sah das Gericht den tätlichen Angriff auf die Nachbarin des Angeklagten, mit der Nicolas T. seit Jahren im Streit lebt. Der nahm das Urteil regungslos entgegen, verzichtete auch am letzten Prozesstag auf eine Inszenierung.

Gericht glaubt an weitere Taten in Zukunft

Bereits zu Beginn des Berufungsprozesses hatte sich der Angeklagte deutlich ruhiger präsentiert als im Prozess vor dem Amtsgericht. Nach Auskunft seines Verteidigers hängt das mit der Einnahme eines Medikaments zusammen. Dieses habe er in der Vergangenheit schon mal genommen, dann aber wieder abgesetzt. Neu sei, dass er das Medikament nun freiwillig einnehme.

Das Gericht sah trotzdem keine bessere Prognose für den Angeklagten. Es sei davon auszugehen, dass er weiterhin solche Taten begehen würde.

Bekannt geworden durch Kranbesetzung

Drei Wochen lang hatte er einen Baukran in Münster besetzt. Mit dieser Maßnahme soll bei der Bauherrin ein Schaden in Höhe von rund 220.000 Euro entstanden sein.  Nicolas T. hatte mit der Besetzung des Baukrans im Sommer 2022 großes Aufsehen erregt. Dass es sein Ziel war, Öffentlichkeit herzustellen, gab er im Prozess unumwunden zu.

Zudem räumte er ein, dass er seine Nachbarin, mit der er mehr als acht Jahre im Streit lebte, beleidigt und bedroht hatte. Grund für den Streit war, dass Nicolas T. auf seinem Grundstück Berge von Müll gehortet habe. Mitarbeitende des Ordnungsamtes mussten das Grundstück mehrere Male räumen. Auch wegen Rattenbefalls. 

Über dieses Thema haben wir am 29.11.2023 im Radio in der WDR 2 Lokalzeit berichtet.