Geklagt hatte eine Frau aus Dortmund - sie ist nach eigenen Angaben zwar für die Corona-Schutzregeln, sah in dem Versammlungsverbot aber einen zu starken Eingriff in ihre Grundrechte. Das sahen die Richter ähnlich und gaben dem Eilantrag statt.
Pauschales Verbot nicht möglich
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Behörden den Infektionsschutz auch ohne das pauschale Versammlungsverbot gewährleisten könnten. Partys in der Öffentlichkeit bleiben aber dennoch verboten. Die Erlaubnis bezieht sich eindeutig auf andere Versammlungen, wie zum Beispiel Demonstrationen.Theoretisch könnten am Silvesterabend also noch Demos angemeldet melden, auch wenn dies wohl aus organisatorischen Gründen nicht so einfach ist.
Die Polizeidienststellen im Land seien kurz vor dem Jahreswechsel über die neue Rechtslage informiert worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Sollten Demonstrationen nun noch kurzfristig angemeldet werden, würde die Polizei als Aufsichtsbehörde sie entsprechend überwachen.
Der Gesetzgeber wollte mit dem Verbot ausdrücklich öffentliche Silvester-Feiern verhindern - eine juristische Prüfung war in der Kürze der Zeit offenbar nicht möglich.