Die NRW-Landesregierung möchte mittels ihrer Förderbank der Wirtschaft einen Schub spendieren. Dafür gibt es mehr Geld, neue Regeln für alte Programme und eine komplett neue Förderung für gemeinnützige Institutionen. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) stellte die Maßnahmen am Montag in Düsseldorf vor.
Dabei steht nicht die Liquidität der Unternehmen im Vordergrund wie bei vorherigen Hilfen. Jetzt gehe es vielmehr darum, Gründern und Mittelstand in der kritischen Wiederanlaufphase neuen Spielraum für Investitionen zu geben, betonte Pinkwart. Die NRW Bank flankiere mit dem Maßnahmen-Paket die bisherigen Hilfen der Landesregierung.
Investitionsstau wegen Corona
Der Vorstandsvorsitzende der NRW Bank, Eckhart Forst, sieht in Folge der Corona-Krise einen "Investitionsstau" und Verunsicherungen in der Wirtschaft. Die Maßnahmen sollen "die für die NRW-Wirtschaft notwendige digitale Transformation beschleunigen".
Darum wird der Kreis der Förderberechtigten für das bereits bestehende Programm "Digitalisierung und Innovation" ausgeweitet. Das Förderprogramm mit einem Zinssatz ab 0 Prozent steht nun auch Gründern und jungen Unternehmen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Gründung offen. Ebenso förderberechtigt sind größere Mittelständlern mit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz pro Jahr.
125 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital für NRW
Zudem stockt die NRW Bank ihre bereits bestehenden Angebote zur Eigenkapitalstärkung für etablierte mittelständische Unternehmen um 125 Millionen Euro auf. Damit soll die Bonität des Mittelstands gestärkt werden.
Hilfe für gemeinnützige Organisationen
Ein neues Förderprogramm der NRW Bank für gemeinnützige Organisationen bietet Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen unabhängig von Rechtsform, Größe oder Träger.
Als mögliche Zielgruppe sieht die Bank zum Beispiel stationäre Altenpflegeeinrichtungen, Organisationen im Gesundheitswesen oder Frauenhäuser. Dabei erhalten die jeweiligen Hausbanken eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent. Kredite über maximal 800.000 Euro mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren können darüber finanziert werden. Das Programm ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.