Die Verurteilung von BVB-Attentäter Sergej W. wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigten. Sowohl der 29-jährige Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie das Dortmunder Landgericht am Freitag (30.11.2018) auf Anfrage mitteilte.
Sergej W. war am vergangenen Dienstag zu 14 Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 11. April 2017 drei Splitterbomben vor dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben.
Sehr unterschiedliche Einschätzungen der Tat
Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand zu Tode kommen könne. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion gefordert - und keine wegen versuchten Mordes.
Das sahen die Richter jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine lebenslange Haftstrafe beantragt.
Bundesgerichtshof wird Urteil überprüfen
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig.
Urteil BVB-Prozess
WDR aktuell. 27.11.2018. 01:04 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. WDR.