Der Angeklagte mit weißem Hemd und Handschellen nimmt Platz

BVB-Attentäter: Revision gegen 14-Jahre-Urteil

Stand: 30.11.2018, 17:33 Uhr

  • Verurteilter und Staatsanwaltschaft lehnen Urteil ab
  • Bundesgerichtshof überprüft das Urteil gegen Sergej W.
  • Eventuell muss der Fall vor ein anderes Schwurgericht

Die Verurteilung von BVB-Attentäter Sergej W. wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigten. Sowohl der 29-jährige Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt, wie das Dortmunder Landgericht am Freitag (30.11.2018) auf Anfrage mitteilte.

Sergej W. war am vergangenen Dienstag zu 14 Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden. Er hatte gestanden, am 11. April 2017 drei Splitterbomben vor dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund gezündet zu haben.

Sehr unterschiedliche Einschätzungen der Tat

Im Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht hatte der in Russland geborene Deutsche bis zuletzt beteuert, dass er die Sprengsätze absichtlich so gebaut hat, dass niemand zu Tode kommen könne. Seine Verteidiger hatten deshalb eine Verurteilung nur wegen Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion gefordert - und keine wegen versuchten Mordes.

Das sahen die Richter jedoch anders. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine lebenslange Haftstrafe beantragt.

Bundesgerichtshof wird Urteil überprüfen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss das Urteil gegen Sergej W. nun auf Rechtsfehler überprüfen. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste der Fall vor einem anderen Schwurgericht neu verhandelt werden. Wenn nicht, wäre das Urteil rechtskräftig.

Urteil BVB-Prozess

WDR aktuell 27.11.2018 01:04 Min. Verfügbar bis 30.12.2099 WDR