Teilzeitanträge von Lehrkräften sollen vermehrt abgelehnt werden
Lokalzeit aus Dortmund. 21.11.2023. Verfügbar bis 21.11.2025. WDR. Von Kristin Trüb.
Teilzeitanträge von Lehrkräften sollen vermehrt abgelehnt werden
Stand: 21.11.2023, 15:39 Uhr
Eine Maßnahme, die in NRW dem Lehrkräftemangel entgegenwirken soll: Anträge auf Teilzeit sollen strenger geprüft und wenn möglich abgelehnt werden. Sie scheint bereits Wirkung zu zeigen.
Von Kristin Trüb
Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr sind in NRW 510 Lehrkräfte weniger in Teilzeit. Dieses Zwischenergebnis hatte Schulministerin Dorothee Feller Mitte Oktober der Öffentlichkeit präsentiert. Der Druck auf Lehrer und Lehrerinnen steigt also. Das spiegelt uns ein Lehrer aus dem Ruhrgebiet. Er möchte anonym bleiben. Bereits seit einigen Jahren arbeitet er in Teilzeit.
Guter Unterricht braucht gute Vorbereitung
Dieser betroffene Lehrer möchte anonym bleiben.
Auch in Zukunft will er weiter mit reduzierter Stundenzahl arbeiten. Denn an seinen Unterricht hat er einen hohen Anspruch. Mit Schüleraktivierenden Unterrichtsmethoden will er seine Schülerschaft erreichen. Dafür braucht er aber Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Mit einer vollen Stelle fehlt ihm die Zeit.
Standardisiertes Schreiben kündigt Ablehnung an
Deswegen hat er einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Aber die kündigt in einem standardisierten Schreiben an, seinen Antrag abzulehnen. Das wundert ihn. Denn seine Schulleitung stimmte seinem Antrag zu. Kein Einzelfall, bestätigt Gewerkschaftsmitglied und Personalrat Martin Heuer.
Krankenstand könne steigen
Personalrat Martin Heuer
Er befürchtet, dass viele dem Druck nachgeben und keine Teilzeitanträge mehr stellen werden. Dafür könne der Krankenstand steigen. Denn die Belastung sei schon seit Jahren so hoch, dass viele ihre Arbeit nur in Form der Teilzeitstelle erledigen könnten. Das spiegeln ihm viele Lehrkräfte in persönlichen Gesprächen.
Tatsächlich arbeiten etwa 40% der Lehrkräfte in Teilzeit. 10% mehr als in allen anderen Berufszweigen. Lehrkräfte, die aus familiären Gründen einen Antrag stellen oder einen Angehörigen pflegen, müssen sich keine Sorgen machen.
Aber alle, die einen Antrag für die sogenannte voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung stellen, müssen sich darauf einstellen, dass die Bezirksregierungen den Antrag intensiv prüfen. Dienstliche Gründe, wie zum Beispiel die Vermeidung von Unterrichtsausfall, können dazu führen, dass er abgelehnt wird, so die Bezirksregierung Münster.
Keine genauen Zahlen
Am Ende sei es eine Ermessensentscheidung der Dienstvorgesetzten Behörde, so Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Die Frage der dienstlichen Belange sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, in vielen Fällen hätten letztlich Gerichte das letzte Wort. Wie viele Anträge in diesem Schuljahr im Ruhrgebiet tatsächlich abgelehnt wurden, wollten weder die Bezirksregierungen noch das Schulministerium beantworten.