Web-Individualschule scheitert vor Gericht

Stand: 04.05.2022, 18:57 Uhr

Großer Dämpfer für die Bochumer Web-Individualschule: Zukünftig dürfen Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern gar nicht mehr in NRW geprüft werden.

Von Ann-Kristin Pott

Es ist Prüfungstag für die Schülerinnen und Schüler der Web-Individualschule. 20 Jahre lang wurden sie zusammen an einem Ort geprüft, dieses Jahr sind sie auf ganz NRW verteilt. Um den Jugendlichen beizustehen, sind die 30 Lehrkräfte zum jeweiligen Prüfungsort gefahren.

Unterstützung spielt hier eine große Rolle, denn die Jugendlichen der Web-Individualschule sind chronisch oder psychisch krank. Ein regulärer Schulbesuch wäre für sie totaler Stress. An der Web-Schule können sie online, im Einzelunterricht in Ruhe lernen.

Prüflinge auf ganz NRW verteilt

Für die Prüfungen sind die Schülerinnen und Schüler bislang aus ganz Deutschland nach Bochum gekommen. Im Dezember hat die Bezirksregierung Arnsberg der Schulleitung in Bochum jedoch erklärt, dass der personelle und organisatorische Aufwand zu hoch sei. Es wären zu viele Anmeldungen für die Prüfungen im Mai 2022. Daher sollen die Schülerinnen und Schüler am Wohnort geprüft werden. Die Web-Schule hat gegen diese Entscheidung gekämpft. Der Kompromiss: Dieses Jahr dürfen alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfung in NRW ablegen. Aber sie werden auf ganz NRW verteilt.

Urteil: Geprüft wird am Wohnort

In Zukunft ist das nicht mehr möglich. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Laut Beschluss kann Jugendlichen aus anderen Bundesländern kein Zugang zu Prüfungen in NRW ermöglicht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg "könne nicht dauerhaft die Abschlussprüfungen für das gesamte Bundesgebiet organisieren", argumentiert auch Schulministerin Yvonne Gebauer.

Für Sarah Lichtenberger, Schulleiterin der Web-Individualschule, ist das ein Schock: "Das ist für uns ein trauriges Urteil und eine sehr schlechte Nachricht für die Familien, Schülerinnen und Schüler." Wenn die Prüfungen am Wohnort der Schülerinnen und Schüler stattfinden, kann die persönliche Begleitung nicht mehr gewährleistet werden. Dabei sei es für viele der Schülerinnen und Schüler therapeutisch notwendig diese Unterstützung zu haben.