Zwei Flugzeuge stehen vor dem Terminal des Dortmunder Flughafens

Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Nachtflüge in Dortmund ab

Stand: 23.08.2024, 15:43 Uhr

Anwohner hatten gegen nächtliche Flüge geklagt. Jetzt bleibt es bei der alten Regelung: Zwischen 22:30 und 23:30 dürfen 16 Flüge pro Monat stattfinden.

Von Michael Westerhoff

Heute Abend, 22:20 Uhr: Landung einer Eurowings-Maschine aus Chania auf Kreta. So steht es im Flugplan des Dortmunder Airports. Um Flüge wie diesen ging es im Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Und das hat die Klage abgewiesen.

Drei Anwohner hatten gegen die Nachtflug-Regelung des Flughafens geklagt. Sie fühlten sich um ihre Nachtruhe gebracht, weil in Ausnahmen in Dortmund auch nach 22 Uhr Flugzeuge starten und landen dürfen. 16 Mal pro Monat ist das erlaubt. 16 Mal dürfen Flugzeuge entweder bis 22.30 Uhr starten oder bis 23.30 Uhr landen. Bei dieser Regelung bleibt es jetzt. Die Nachtruhe der Anwohner sei damit ausreichend gewahrt, so das Gericht. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu. Damit könnte der zehn Jahre andauernde Rechtsstreit ein Ende gefunden haben.

Vorher mussten Flieger nach Paderborn oder Köln

Der Flughafen hat diese Regelung 2014 eingeführt. Er wollte Fluggesellschaften damit mehr Flexibilität geben. Vorher war es so, dass Maschinen, die um 22.01 Uhr in Dortmund im Landeanflug waren, nach Paderborn-Lippstadt oder Köln-Bonn umgeleitet werden mussten, weil es dort kein Nachtflugverbot gibt. Passagiere mussten dann mit dem Bus aus Paderborn oder Köln nach Dortmund gebracht werden.

Seit Einführung der Regelung gab es gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Mitglieder der Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Fluglärm" und dem Flughafen beziehungsweise der Bezirksregierung Münster, die als Aufsichtsbehörde die Nachtflugzeiten genehmigt hat.

Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Nachtflüge in Dortmund ab

WDR Studios NRW 23.08.2024 00:45 Min. Verfügbar bis 23.08.2026 WDR Online


Sieg vor Gericht bringt Anwohnern nichts

Vor der Entscheidung des OVG Münster hatte ein anderes Gericht den Flughafen-Gegnern Recht gegeben. Allerdings erteilte die Bezirksregierung Münster dem Flughafen umgehend eine neue Betriebsgenehmigung für verspätete Starts und Landungen. Letztendlich war der Sieg vor Gericht für die Bürgerinitiative nichts wert.

Deshalb hatten drei Anwohner, die Mitglied der Bürgerinitiative sind, nun erneut geklagt. Sie klagten wegen mangelnden Lärmschutzes für Anwohner des Flughafens. Optimistisch sind die vor der heutigen Verhandlung nicht. Es werde von Instanz zu Instanz immer schwieriger, sich durchzusetzen, sagt der Sprecher der Bürgerinitiative, Mario Krüger im Vorfeld.

Unsere Quellen:

  • Dr. Gudrun Dahme, Richterin am Oberverwaltungsgericht Münster
  • Carolin Rathmann, Flughafen Dortmund
  • Mario Krüger, Bürgerinitiative "Schutzgemeinschaft Fluglärm"

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