Nach der Gasexplosion in einem Haus in Bochum hat der Bundesgerichtshof das Strafmaß aufgehoben

Gasexplosion in Bochumer Haus: Strafmaß muss neu verhandelt werden

Stand: 12.08.2024, 12:58 Uhr

Nach einer Gasexplosion in Bochum wird das Strafmaß gegen einen Vorarbeiter neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat es aufgehoben.

Von dem Haus im Bochumer Stadtteil Linden blieb im Frühjahr 2023 nicht viel mehr übrig als ein Trümmerhaufen. Es wurde durch die Gasexplosion komplett zerstört, eine Bewohnerin starb dabei, ihr Sohn hat das Unglück überlebt.

Strafmaß muss wegen Rechtsfehlern neu verhandelt werden

Der Grund für die Explosion war eine Gasleitung, die bei Bauarbeiten versehentlich angebohrt wurde. Im Oktober 2023 hatte das Landgericht Bochum den Vorarbeiter des Bautrupps zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte hatte dagegen Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Strafmaß wegen "zu seinem Nachteil rechtsfehlerhaften Strafausspruch" aufgehoben. Den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion hat der BGH dagegen bestätigt.

Gasleitung wurde angebohrt

Im Januar 2023 waren vor dem Haus in Bochum-Linden Kanäle für Glasfaserkabel gegraben worden. Dabei wurde eine Gasleitung angebohrt, die der Vorarbeiter nicht hatte freilegen lassen. Außerdem hatte er den Hinweis eines Kollegen, dass dieser Gas gerochen habe, nicht als Anlass genommen, den Gasversorger zu informieren.

Laut Schuldspruch sind so mehr als zwölf Stunden Gas in den Keller des Hauses eingedrungen und haben dort ein zündfähiges Gas-Luft--Gemisch gebildet.

Unsere Quellen:

  • Bundesgerichtshof
  • WDR-Reporter

Über dieses Thema berichtet der WDR am 12.08.2024 auch in der Lokalzeit RheinRuhr auf WDR2.

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