Schild am Eingang des Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Verwaltungsgericht: Solo-Selbständige müssen Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen

Stand: 16.08.2022, 14:53 Uhr

Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen in Höhe von 7000 Euro nicht an das Land NRW zurückzahlen. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden.

Als Grund nannte das Gericht die missverständlichen Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020. Die Richter betonten, die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Das seien sie aber in den Bewilligungsbescheiden nicht gewesen.

Missverständliche Bewilligungsbescheide

So konnten Antragsteller laut Gericht auch davon ausgehen, dass sie die komplette Soforthilfe von 9.000 Euro nicht zurückzahlen müssen, wenn ihr Umsatzausfall höher als die Summe ist.

Das Land sah das anders und verwies auf die eigenen Internernetseiten und darauf, dass über 400.000 Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer klaglos die zu viel erhaltenen Gelder zurückgezahlt hätten.

Das Gericht betonte aber, dass nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben.

Fälle aus Düsseldorf und Remscheid

In dem Verfahren ging es um zwei Fälle aus Düsseldorf und einen aus Remscheid. Der Betreiber eines Düsseldorfer Schnellrestaurants und die Betreiberin eines Remscheider Kosmetikstudios mussten ihre Betriebe während des Lockdowns im Frühjahr 2020 zeitweise schließen und hatten deshalb eine Soforthilfe vom Land bekommen.

Verhandelt wurde auch der Fall eines Steuerberaters aus Düsseldorf. Einen Großteil seiner Umsätze erwirtschaftet er mit der Aus- und Fortbildung von anderen Steuerberatern. Durch den Wegfall von Präsenzvorträgen habe er einiges an Umsatz verloren.

Allen drei Klägern wurden laut Verwaltungsgericht zunächst 9.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt. Im Rahmen eines sogenannten Rückmeldeverfahrens setzte die Bezirksregierung Düsseldorf die Höhe der Soforthilfe danach aber auf jeweils ca. 2.000 Euro fest – 7.000 Euro sollten die Kläger zurückzahlen.

Die Verfahren stehen repräsentativ für einen Großteil weiterer Streitigkeiten um die Soforthilfe. Laut Verwaltungsgericht Düsseldorf seien etwa 500 Klageverfahren rund um den Themenkomplex anhängig.