Langericht Düsseldorf NRW

Neues Urteil: Junger Raser darf Auto trotz Raser-Fahrten behalten

Stand: 28.06.2023, 14:45 Uhr

Nach seinen rasanten Autofahrten durch den Düsseldorfer Uni-Tunnel darf ein 25-Jähriger aus Solingen jetzt doch seinen Pkw behalten. Allerdings bleibt es bei einer Geldstrafe und Führerscheinentzug.

So urteilte das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch, nachdem der junge Mann in Berufung gegangen war. Er wollte partout seinen Führerschein behalten. Die Richter teilten ihm jedoch mit, dass er ihn erst in drei Monaten wieder beantragen darf.

Raser zeigte sich reumütig

Der junge Raser muss jetzt außerdem nur noch 65 Tagessätze à 50 Euro pro Tag Strafe für seinen rasanten Auftritt im Tunnel unterhalb der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität zahlen. Also 3.250 Euro. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte ihn noch zu 3.750 Euro verdonnert - 500 Euro mehr.

Das Gericht rechnete dem Solinger an, dass er - anders als zuvor - jetzt gestanden und Reue gezeigt hatte.

Gleich zweimal zu schnell im Tunnel unterwegs

Der Solinger gehörte zu drei Rasern, die sich im Januar und März gleich zwei Rennen mit ihren schnellen Autos geliefert - und dabei auch ein Video ins Netz gestellt hatten. Mit bis zu 200 km/h war das Trio dabei unterwegs. In einem Chat hatte der Angeklagte zunächst noch behauptet, der Wagen gehöre ihm. Vor Gericht erklärte er dann, das Auto gehöre seiner Mutter. Deswegen könne es auch nicht einkassiert werden.

Über das Thema berichten wir am Mittwoch, 28. Juni 2023, zum Beispiel in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf ab 19.30 Uhr.

Junger Raser darf Auto behalten

00:28 Min. Verfügbar bis 28.06.2024 Von Martin Höke