Eigentlich sollte die Parade am Samstag durch Mönchengladbach ziehen. In einer Eilentscheidung am Freitag stufte das Oberverwaltungsgericht Münster die Veranstaltung aber nicht als Versammlung ein. Deswegen wären nun weitere Sicherheitskonzepte und Genehmigungen notwendig gewesen.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag, gegen die die Veranstalter Beschwerde eingelegt hatten.
"Union Move" ursprünglich aus München
Mit der Parade sollte laut Veranstalter unter anderem für die Anerkennung der elekronischen Musikkultur als Kulturgut und für einen gesetzlichen Feiertag für die elektronische Musik- und Tanzkultur in NRW demonstriert werden.
Die "Union Move" kommt ursprünglich aus München - dort gab es die Techno-Parade von 1995 bis 2011 jedes Jahr. In Mönchengladbach sollte es nun das Comeback geben.