Strafvereitelung: Amtsgericht Siegburg verurteilt Zollbeamtin

Strafvereitelung: Amtsgericht Siegburg verurteilt Zollbeamtin

Stand: 29.01.2024, 14:18 Uhr

Wegen Strafvereitelung hat das Amtsgericht Siegburg eine Beamtin des Kölner Zolls zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie eine Geldbuße von 1.200 Euro zahlen. Die 61-Jährige, die der Reichbürger-Szene angehören soll, war zum Prozess nicht erschienen.

Von Christoph Hensgen

Die Frau war beim Hauptzollamt Köln als Ermittlerin in der Abteilung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung tätig. Laut Staatsanwaltschaft nutze sie ihre Position dazu aus, um Strafverfahren zu verhindern.

Als der Verdacht aufkam, die Zollhauptsekretärin sei "Reichsbürgerin", wurde sie im Oktober 2021 mit sofortiger Wirkung suspendiert und gleichzeitig aufgefordert, die bei ihr befindlichen Ermittlungsakten, den Dienst-PC, Schlüssel, Dienstausweis und weitere Gegenstände herauszugeben. Aber die 61-Jährige weigerte sich und erklärte per E-Mail, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen werde.

Akten von neun Ermittlungsverfahren zu Hause gelagert

Als Polizisten vier Monate später die Wohnung der Verdächtigen in Lohmar durchsuchten, stellten Polizisten Akten zu insgesamt neun Ermittlungsverfahren sicher. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Angeklagte durch das Zurückhalten der Akten mindestens ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit "wissentlich vereitelt" hat.

Vermutlich weil sie als Reichsbürgerin keine deutschen Gerichte anerkennt, war die Frau am Morgen nicht zum Prozess erschienen. Ihr Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Thomas Ohm, berichtete, dass er bereits im Vorfeld des Verfahrens keinen Kontakt zu der Angeklagten bekommen hatte. "Ich habe meiner Mandantin mehrere Schreiben zugeschickt - auf die hat sie kein einziges Mal reagiert."

Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen die 61-Jährige


Nach kurzer Rücksprache mit Verteidiger und Staatsanwalt erließ der Vorsitzende Richter Alexander Bluhm eine Strafbefehl gegen die Frau und verurteilte sie zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Geldbuße von 1.200 Euro.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter bei Gerichtsverhandlung
  • Amtsgericht Siegburg
  • Staatsanwaltschaft
  • Verteidiger der Angeklagten

Über dieses Thema berichtet der WDR am 29.01.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Bonn und im Radio auf WDR 2.