Bewährungsstrafe in Düsseldorf: Mann plündert Konto von Stiefmutter
00:45 Min.. Verfügbar bis 07.03.2027.
Bewährungsstrafe in Düsseldorf: Mann plündert Konto von Stiefmutter
Stand: 07.03.2025, 12:36 Uhr
Weil er die Vorsorgevollmacht seiner dementen Stiefmutter ausgenutzt hat, ist ein Mann verurteilt worden. In Abwesenheit.
Von Martin Höke
Die Richterin des Düsseldorfer Amtsgerichts verhängte gegen den 59-Jährigen und seine mitangeklagte Frau wegen Untreue Strafbefehle von zwölf und neun Monaten auf Bewährung.
Ehepaar nicht erschienen - Gericht wartet Viertelstunde

Leere Anklagebank im Gerichtssaal
Eine Viertelstunde wartete die Amtsrichterin auf die beiden Angeklagten.
Als dann die Eheleute unentschuldigt nicht auftauchten und auch keiner ihrer Verteidiger erschien, verhängte die Richterin die von der Staatsanwältin beantragten Strafbefehle.
46.500 Euro vom Konto abgehoben
Laut Anklage hatten der 59-järhige Stiefsohn und dessen zwei Jahre jüngere Ehefrau vor sieben Jahren, innerhalb von nur vier Monaten, 46.000 Euro vom Konto der demenzkranken Stiefmutter abgehoben.
Testamentsvollstrecker zeigt Stiefsohn an
Aufgeflogen war das, nachdem die Stiefmutter 2018 im Alter von 96 Jahren gestorben war. Bei Durchsicht ihres Nachlasses hatte der Testamentsvollstrecker Ungereimtheiten entdeckt und den Stiefsohn angezeigt. Denn die verstorbene Frau hatte noch zu Lebzeiten nicht ihren Stiefsohn, sondern einen gemeinnützigen Verein zum Haupterben bestimmt.
Einspruch gegen Strafbefehle möglich
Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Eheleute, die inzwischen in Hessen wohnen, können gegen die verhängten Strafbefehle innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann gibt es einen neuen Prozessanlauf.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Düsseldorf
- Reporter vor Ort