Frontansicht des NRW-Justizministeriums in Düsseldorf

Patentgericht nimmt Arbeit in Düsseldorf auf

Stand: 01.06.2023, 10:39 Uhr

Am Donnerstag hat das sogenannte Einheitliche Patentgericht mit seiner Arbeit begonnen. So wird künftig auch in Düsseldorf über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten in Europa entschieden.

Am 1. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg sowie die Zentralkammerabteilung in München. Das teilte das Justizministerium NRW mit.

Düsseldorf "europaweit geschätzter Standort"

Düsseldorf sei "ein seit Jahrzehnten deutschland- und europaweit bekannter und geschätzter Standort für Patentverletzungsverfahren", auf den viele nationale und internationale Unternehmen setzen würden, heißt es vom NRW-Justizminister Benjamin Limbach.

Insgesamt vier Richterinnen und Richter aus der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit würden ihre Expertise und Erfahrung "jetzt auch in das Einheitliche Patentgericht" einbringen.

Auch EU-Einheitspatent wird eingeführt

Neben dem Einheitlichen Patentgericht wird demnach außerdem das EU-Einheitspatent eingeführt, das die Verfahren einfacher und kostengünstiger machen soll. An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten. Wird in einem dieser Länder ein Patent verletzt, könnte dieser Fall in Düsseldorf verhandelt werden.