Am 1. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit aufgenommen – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg sowie die Zentralkammerabteilung in München. Das teilte das Justizministerium NRW mit.
Düsseldorf "europaweit geschätzter Standort"
Düsseldorf sei "ein seit Jahrzehnten deutschland- und europaweit bekannter und geschätzter Standort für Patentverletzungsverfahren", auf den viele nationale und internationale Unternehmen setzen würden, heißt es vom NRW-Justizminister Benjamin Limbach.
Insgesamt vier Richterinnen und Richter aus der Düsseldorfer Patentgerichtsbarkeit würden ihre Expertise und Erfahrung "jetzt auch in das Einheitliche Patentgericht" einbringen.
Auch EU-Einheitspatent wird eingeführt
Neben dem Einheitlichen Patentgericht wird demnach außerdem das EU-Einheitspatent eingeführt, das die Verfahren einfacher und kostengünstiger machen soll. An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten. Wird in einem dieser Länder ein Patent verletzt, könnte dieser Fall in Düsseldorf verhandelt werden.